Neuigkeiten von
Euro-fam_Netzwerk für Familien auf europäischer Ebene
vom 3. Februar 2009
Für Wahlfreiheit zugunsten der Solidarität zwischen Generationen, gegen Diskriminierung von Haus- und Pflegearbeit
Entschließung des EU-Parlaments:
wichtiger Fortschritt für die Anerkennung der HausarbeitDas Europäische Parlament hat heute in Straßburg eine Entschließung über die "Beseitigung der geschlechtsbedingten Diskriminierung und Solidarität zwischen den Generationen" verabschiedet. Berichterstatterin ist die slowakische Christdemokratin Anna Záborská (KDH).
Die Entschließung und der ihr zugrunde liegende Initiativ-Bericht können als wichtiger Erfolg für die Anerkennung von Familienarbeit gewertet werden : Zum ersten Mal spricht sich das Europäische Parlament dafür aus, mit konkreten Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Frauen und Männern für Pflegearbeit, die mit der Inanspruchnahme von Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- und Familienurlaub verbunden ist, vorzugehen.
Dabei legte die Berichterstatterin Wert auf die Gewährleistung von wirklicher Wahlfreiheit: Familienplanung, Privatleben und berufliche Ambitionen können nur dann miteinander in Einklang gebracht werden, wenn die betroffenen Personen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht wirklich Wahlfreiheit haben und durch politische und ökonomische Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene unterstützt werden, ohne dass daraus Nachteile entstehen, und wenn entsprechende Infrastrukturen zur Verfügung stehen (Erwägungsgrund U).
Die Europäische Kommission wird aufgefordert, konkrete Initiativen zur Validierung der Kompetenzen zu unterbreiten, die bei der Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben, der Betreuung von pflegebedürftigen Personen und der Haushaltsführung erworben wurden, damit diese Kompetenzen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt berücksichtigt werden können. Dabei betonte Berichterstatterin die Bewertung von Querschnittskompetenzen als grundlegenden Bestandteil der so genannten "Kompetenzbilanz" (Punkt 14).
Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, Urlaubsregelungen (Elternurlaub, Adoptionsurlaub, Solidaritätsurlaub) für Personen zu fördern, die ihre berufliche Tätigkeit für die Betreuung einer pflegebedürftigen Person unterbrechen möchten (Punkt 20).
Das Parlament betont ebenfalls, dass jeder, der seine formelle berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren möchte, um sich für die Solidarität zwischen den Generationen zu engagieren, die Möglichkeit haben sollte, eine flexible Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen, und ruft daher die Klein- und Mittelbetriebe zu einer bereitwilligeren Zusammenarbeit und die Behörden zu einer größeren finanziellen Flexibilität bei ihren Haushaltsansätzen für staatliche Unterstützungen auf (Punkt 22).
Das EU-Parlament ist ebenfalls der Auffassung, dass die Solidarität zwischen den Generationen durch umsichtige steuerpolitische Maßnahmen (in Form von Transfers, steuerlicher Absetzbarkeit oder Steuerabzügen) und Maßnahmen für das aktive Altern, Wohnungspolitik, integrierte Dienstleistungsnetze für Kinder, alte Menschen, Behinderte und auf Hilfe angewiesene Menschen gefördert werden muss, wobei die Auswirkungen auf die Unterstützung oder Bestrafung der Entscheidung und die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben zu bewerten sind (Punkt 28).
Das EU-Parlament ersucht die Mitgliedstaaten, eine Steuerpolitik zu betreiben, die den finanziellen Verpflichtungen der Haushalte und insbesondere den Kosten für die Kinderbetreuung und die Betreuung alter und pflegebedürftiger Personen durch eine steuerliche Regelung oder ein System der Steuererleichterung Rechnung trägt (Punkt 30).
Der alternative Entschließungsantrag berücksichtigt jedoch nicht die zuvor vom Frauenausschuss einstimmig angenommenen Punkte über die Anerkennung des Beitrags der Hausarbeit zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die soziale und wirtschaftliche Rolle der Jungrentner bei der Kompetenzbildung jüngerer Generationen. Auch auf die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie- und Berufsleben besonders für Väter wird weniger präzise eingegangen, als es der Originalbericht vorsah.
Der Ausschuss für die Rechte der Frauen hatte den Berichtsentwurf von Frau Záborská einstimmig angenommen. Auch die Fraktion der Sozialdemokraten und die Fraktion der Liberalen stimmten im Ausschuss für den Bericht. Die Fraktion der Grünen und die Fraktion der Kommunisten enthielten sich der Stimme.
Auf Betreiben der deutschen Abgeordneten Hiltrud Breyer (Grüne, Saarbrücken) und Heide Rühle (Grüne, Baden-Württemberg) reichte die Fraktion der Grünen jedoch den Alternativen Entschließungsantrag ein. In der Plenarabstimmung unterstützten sodann die Sozialdemokraten und die Liberalen den Vorschlag der Grünen und stimmten damit gegen ihren eigenen, zuvor einstimmig im Ausschuss angenommen Entschließungsantrag. Dies ist ein weiterer Beweis für die europapolitische Unzuverlässigkeit und familienpolitische Inkompetenz.
Euro-Fam wird schnellstmöglich die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung veröffentlichen.
Für Kommentare können Sie die Berichterstatterin per Email anschreiben : anna.zaborska@europarl.europa.eu Siehe auch:
Euro-fam_Netzwerk für Familien auf europäischer Ebene
Die Redakteure von Euro-Fam engagieren sich in der Überzeugung, dass der unbestrittene, einizigartige wirtschaftliche Erfolg Europas seit 1945 heute in Dienst des sozialen Friedens gestellt werden muss. Dies ist jedoch nicht selbstverständlich, denn wesentliche Elemente des sozialen Zusammenhalts, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt sind, werden gerade im Rahmen des Erweiterungsprozesses der europäischen Institutionen immer häufiger und grundlegender in Frage gestellt. Daher geniessen wesentliche Elemente des sozialen Friedens wie beispielsweise der Schutz der Würde des Menschen, der Familie und des ungeborenen Lebens besondere Aufmerksamkeit.
Euro-Fam versteht sich grundsätzlich als Unterstützung auf europäischer Ebene für nationale Netzwerke und Einzelpersonen, die sich in gleichartigen Themengebieten engagieren. Dem Austausch von relevanten Informationen wird dabei besondere Bedeutung zugemessen, beispielsweise zu offiziellen Texten dieser Institutionen und die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen der Europa-Abgeordneten. Dies gibt den Bürgern Europas die Möglichkeit, sich zu informieren und die Abgeordnenten ihres Landes zu diesen Themen zu befragen.