Von: katrin.thoendl@bmgfj.gv.at [mailto:katrin.thoendl@bmgfj.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 29. Oktober 2008 09:45Ihre Anfrage ist bei Frau Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky eingegangen und wurde von ihr an die zuständige Fachsektion II übermittelt.
Wir bedanken uns für Ihre Zuschrift, in der Sie sich für Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung engagieren.
Sie kritisieren darin gleichzeitig, dass Ihrem Eindruck nach die Fremdbetreuung von Kindern massiv ausgeweitet würde und Sie führen Beispiele an, die dies belegen sollen.
Bitte setzen Sie dabei aber Wahlkampfvorschläge der Parteien oder Vorschläge der Sozialpartner nicht mit der gesetzlich fundierten Familienpolitik des Familienministeriums gleich.
In einem demokratischen Staat wie Österreich bilden Wortmeldungen der politischen Vertreter die Grundlage eines gesellschaftlichen Meinungsaustauschprozesses.
Die Arbeit des Familienministeriums hat hingegen ihre Grundlage in Gesetzen und Verordnungen, die Zuständigkeiten regeln und für eine Ausgewogenheit bei der Verteilung von Fördermitteln stehen.
So unterstützt das Ministerium Eltern, die Ihre Kinder selbst betreuen möchten, mit flexiblen Auszahlungsmodellen beim Kinderbetreuungsgeld, das anders als das frühere Karenzgeld auch von nicht unselbstständig beschäftigten Eltern bezogen werden kann.
Alwis:
Wir begrüßen das Kinderbetreuungsgeld für alle Mütter und kritisieren ja gerade den Rückschritt der vergangenen Jahre und warnen vor der zu befürchtenden stillen Demontage!Kinderreiche Familien, in denen auf Grund der Kinderbetreuung meist nur ein Elternteil berufstätig ist,
werden vom Familienministerium finanziell besonders gefördert:
durch eine Anhebung der Geschwisterstaffelungsbeträge bei der Familienbeihilfe im Jahre 2008,
durch den Mehrkindzuschlag ab dem 3. Kind und Kinderzuschläge beim Alleinverdienerabsetzbetrag.
Österreich ist bei diesen finanziellen Beihilfen für Familien im internationalen Vergleich führend.
Um aber auch die Wahlfreiheit von Eltern zu ermöglichen, die ihr Kind nicht selbst betreuen wollen oder können,
fördert das Familienministerium selbstverständlich auch außerhäusliche Kinderbetreuung.
Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung zu stellen ist verfassungsrechtlich Kompetenz der Länder,
aber der Bund steuert Mittel bei, die die Länder bei dieser Aufgabe finanziell entlasten.
Vergessen Sie auch bitte nicht die Subventionen, die das Familienministerium aufwendet, um Eltern in ihrer Erziehungsrolle zu unterstützen und zu stärken,
wie Angebote zur Elternbildung, zur Familienberatung, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gegen Gewalt in der Familie.
Von den 5,6 Milliarden Euro, die jährlich für Familien ausgegeben werden,
werden ca. 20 Millionen für Kinderbetreuungseinrichtungen verwendet.
Wir können Ihnen deshalb nicht zustimmen, dass Gelder der öffentlichen Hand – nämlich des Familienministeriums – völlig einseitig zur Förderung der Fremdbetreuung von Kindern aufgewendet würden.
Wir danken Ihnen daher für Ihr Engagement zur Schaffung einer kinderfreundlichen Gesellschaft –
auch das Familienministerium setzt dafür seine Arbeit und seine Mittel ein.
Mit freundlichen Grüßen,
K. Thöndl
Mag. Katrin THÖNDL
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
Abt. II/4 - Familienservice
Franz-Josefs-Kai 51
1010 Wien
Tel.: +43 – 1 – 711 00 - 3229
Fax: +43 - 1 - 711 00 - 3339
Mail:
katrin.thoendl@bmgfj.gv.at http://www.bmgfj.gv.at_________________________________________________________________________________________
T.L. am 30.10.08:Was ist der Grund für diese völlig einseitige Förderungspolitik der öffentlichen Hand? Etwas brutal ausgedrückt: 1. Will die Politik die Ausweitung der staatlichen Erziehung in das frühkindliche Stadium hinein, um möglichst noch systemtreuere (kritiklose, konsumorientierte, areligiöse etc.) Staatsbürger zu bekommen
und in weiterer Folge die Verderbung der Seelen noch früher voranzutreiben,
z.B. durch frühkindliche "Sexualerziehung", die völlig verfehlt ist und allenfalls sogar eine Pädophilen/Päderasten-Schlagseite hat;
2. Wird damit kinderarme Frau einzementiert: Frauen, die ihre Kleinkinder an Erziehungseinrichtungen abgeben (müssen/sollen), haben normaler Weise nur wenig Kinder,
weil die außerhäusliche Berufstätigkeit in Wirklichkeit nicht kompatibel ist mit der optimalen häuslichen Kinderbetreuung und -Erziehung.
Es macht dann den Frauen auch nicht Freude, mehr Kinder zu bekommen,
weil sie eigentlich häufig lieber zu Hause bleiben würden
und weil ihnen genau das durch gesellschaftlichen (finanziellen, sozialen) Druck verwehrt bleibt,
sich eben weiteren Kindern verweigern;
dieses Konzept geht nach wie vor von der weltweiten "Überbevölkerung" aus, die bekämpft werden "muß";
3. wird die sexuelle Promiskuität und feministische Selbstverwirklichung - beide sind sozusagen "1968er-Werte" -
durch die einseitige Förderungspolitik indirekt mitgefördert.
Beidem widersprechen Kindern und noch mehr: Viele Kinder.
Beide führen zu wenig Kindern und steht die Berufstätigkeit der Frau im Vordergrund, die wiederum beides erleichtert;
4. die Verfügbarkeit der Frauen auf außerhäuslichen Arbeitsplätzen: Damit kann gleichzeitig die Lohndrückung gut funktionieren,
weil es auf diese Weise fast immer mehr Arbeitswillige als Arbeitsplätze geben wird;
5. Berufstätige Frauen sind bessere Konsumenten, weil sie mehr Geld zum Konsumieren zur Verfügung haben und auch weniger sparsam leben (z.B. Newtaburlaube, Lokalbesuche, Kleidung).
Indirekt ist die Krabbelstuben/Kindergartenförderung also auch eine Form der Wirtschaftsförderung;
6. Wird indirekt das von den "hohen Brüdern" (u. a. auf EU-Ebene) gewünschte Multi-Kulti-Konzept unterstützt: Denn da die Krabbelstuben/Kindergartenförderung und die vice versa gegebene Hausfrauen-Diskriminierung zu geringer einheimischer Fortpflanzung führt,
ist für die "Wirtschaft" (im wesentlichen wohl die Industrie) ebenso wie für "Bevölkerungswissenschaftler" sowie die Feinde einheimischer Kultur
(dabei geht es einerseits gegen die christliche-abendländische, andererseits um die genuin-volkstümliche Kultur) udgl.
laufend ein Argument zur Hand, warum eigentlich Zuwanderung "nötig" ist.
Die Zuwanderer sind nicht nur vielfach nicht christlich (noch weniger katholisch), sondern auch aus anderem kulturellen Umfeld,
sodaß sie von sich aus wenig Neigung oder Interesse an der einheimischen bzw. christlichen Kultur zeigen,
wobei Letzteres auch gezielt nicht gefördert wird.
7. Können sich Kommunal- und Landespolitiker bei Kindergarten/Krabbelstubeneröffnungen wichtig machen. Außerdem können diese auch Dienstgeber spielen und zusätzliches - hauptsächlich "linientreues" - Personal einstellen.
Bei der - vergleichsweisen - Einrichtung von Kinderzimmern in Privat-Wohnungen und Häusern kommt wohl beides nicht in Frage.
Überdies wird durch diese Investitionen wieder die "Wirtschaft" gefördert,
was zwar bei der Förderung der Familien auch der Fall wäre, aber nicht so gut politisch verkauft werden könnte.
Soweit die - wie mir scheint - wichtigsten Gründe für die genannte einseitige Förderungspolitik der öffentlichen Hand.
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Von: Potzinger [mailto: potzinger.family@aon.at ]
Gesendet: Freitag, 31. Oktober 2008 08:07Ich bin Ihnen dankbar, daß auch Sie dieses wichtige Thema aufgreifen.
Ich spreche es bei jeder Gelegenheit an.
Die Kosten sind sehr unterschiedlich,
vor allem abhängig von (bundesländerweise nicht einheitlicher) Kinderzahl und Personalschlüssel pro Gruppe,
Dienstrecht und Dienstalter der Pädagoginnen.
Wenn man die Gesamtkosten betrachtet (Liegenschaft, Betriebskosten, Personalkosten incl. Pensionskomponente, Ausstattung)
kostet ein Krippenplatz (für Kinder bis zum 3.Geburtstag) in Graz in einer städtischen EInrichtung
bis zu 2.500 Euro pro Kind und Monat. Auch private Träger mit sehr jungen Mitarbeiterinnen müssen
mindestens 1.500 Euro pro Kind und Monat kalkulieren.
Die Eltern zahlen beispielsweise in Graz infolge sozial gestaffelter Tarife durchschnittlich zirka 100 Euro pro Kind und Monat -
den Rest berappt der Steuerzahler (Bund, Land und Gemeinden).
Kindergärten kosten entsprechend weniger
(in der Steiermark sind durchschnittlich 12 Kinder in einer Krippengruppe, im Kindergarten 25 Kinder).
Halbtags den Kindergarten zu besuchen, ist sicher für die Kinder positiv,
die ganztägige Unterbringung dreijähriger Kinder führt aber oft zu Überforderung und Belastung der Kinder.
Ursprünglich sollte ja laut Machbarkeitsstudie das Kinderbetreuungsgeld bis zum 6.-Lebensjahr ausgezahlt werden
(ab dem 4.Lj mit einem Teil als Scheck für den Kindergarten) -
für Unterdreijährige soll die "Fremdbetreuung" aber nur eine Notlösung sein!
Es wird immer Situaltionen geben, wo junge Familien solche Einrichtungen brauchen -
das Ziel muß aber sein, Familien finanziell so zu fördern, daß sie eine echte Wahlfreiheit haben.
Besonders wichtig ist aber das Wissen, wie wertvoll die innerfamiliale Betreuung insbesonders während der ersten drei Lebensjahre ist.Die Kindererziehung und liebevolle Betreuung muß als besonders wertvoller Bestandteil in der Lebensbiographie anerkannt werden -
nicht als "Karrierekiller"!
Gerne würde ich über diese Thema mit Ihnen ausführlich reden -
habe erst gestern abend ein Gespräch mit einer Kindergartenleiterin geführt -
wer denkt andas Wohl der Kinder, die den ganzen Tag in der "Massenbetreuung" sind? herzlich grüßt
Sissi Potzinger
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Von: Haslauer Günther [mailto: guenther.haslauer@vpnoe.at ]
Gesendet: Mittwoch, 5. November 2008 09:00
Betreff: AW: WahlfreiheitSehr geehrter Herr Wolfmayr!
Herzlichen Dank für Ihre Mail an Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll. Er hat mich gebeten Ihnen darauf zu antworten.
Wir in NÖ haben immer unterstrichen, dass wir für die Wahlfreiheit der Eltern einstehen und Unterstützungen bieten für Familien, die ihre Kinder zuhause oder in einem Kindergarten betreuen möchten.
In diesem Sinn nehmen wir Ihre Anregungen sehr gerne auf.
Gleichzeitig muss ich Sie aber darauf hinweisen, dass wir Vergleiche und Unterstellungen wie in Ihrer Überschrift klar und deutlich ablehnen.
Wir freuen uns über Lob und Anerkennung genau so, wie über kritische Verbesserungsvorschläge.
Allerdings: NÖ mit der DDR zu vergleichen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit der Entmündigung der Eltern, gehen zu weit.
Ich kann Sie diesbezüglich nur bitten, dies zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Günther Haslauer
Volkspartei Niederösterreich
Abteilung Politik
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Unsere Antwort darauf:
Gesendet: Samstag, 8. November 2008
An: 'Haslauer Günther'
Betreff: AW: Wahlfreiheit_Überschrift zu scharf? Begründung und Hinweise
Sehr geehrter Herr Mag. Haslauer!
Danke für die Antwort.
Natürlich wissen wir, daß das Land NÖ viel tut, aber tut es für die Eigenbetreuung auch soviel wie für die Fremdbetreuung?
Wir haben aber NÖ nicht mit der DDR verglichen, sondern auf eine allgemeine Tendenz in Österreich hingewiesen und dies auch durch Fakten untermauert:
Kinderbetreuung privat/öffentlich_ein Kostenvergleich
Kinderbetreuung_Kosten in Graz
Ich sehe es als eine meiner Aufgaben vor Fehlentwicklungen, die ich bemerke, zu warnen.
Die Tendenzen zur Verstaatlichung der Kinder sind unverkennbar - Und das, obwohl die zu frühe Fremdbetreuung
(im Wochentakt wiederholte Forderung der Linken und der Wirtschaftsvertreter – Kinderbetreuungseinrichtungen für Unterdreijährige!)
obwohl also zu frühe Fremdbetreuung z.B. in Schweden schlimme Auswirkungen gezeigt hat.
Lesen Sie einmal den Beitrag Schweden_Kindertagesstätten zerstören eine Nation!
Oder auch diesen: Ganztägige Fremdbetreuung von Babys = seelischer Schaden
Oder den Beitrag über Zdeněk Matějček (Kinder ohne Liebe) hier: viewtopic.php?f=18&t=230&p=512&hilit=matejcek#p512
Sie werden dann die Überschrift „zurück zur DDR“ verstehen.
In Österreich wird sogar zwecks Erreichung des Zieles (Verstaatlichung der Kinder) der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen künstlich erzeugt!
Und das geht zu weit!
Und davor wollen wir, ja müssen wir warnen – das sehen wir als staatsbürgerliche Verantwortung!_________________________________________________________________________________________
Von: Eibl Eva-Maria [mailto:eva.eibl@salzburg.gv.at]
Im Auftrag von Wilfried Haslauer
Gesendet: Montag, 10. November 2008 08:58Danke für Ihr Schreiben betreffend die Ungleichgewichtung von staatlichen Transferleistungen bei der Betreuung von Kindern außer Haus bzw. im Haus.
Es ist dies eine Problemstellung, die die Salzburger ÖVP bereits erkannt hat.
Unsere Position in dieser Frage ist klar:
Die ÖVP Salzburg steht für echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, sei es im eigenen Elternhaus oder außerhalb des Haushaltes.
Es darf kein ökonomisches Argument für die eine oder die andere Entscheidung geben.
Unsere Forderung nach einem Kindergeld von 1.000 Euro, die wir auch beim letzten Bundesparteitag eingebracht haben, untermauert diese Position.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wilfried Haslauer
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Landeshauptmann-Stellvertreter
PF 527, A-5010 Salzburg
Tel: +43 662 8042 - 2333
Fax: +43 662 8042 - 2162
E-mail:
wilfried.haslauer@salzburg.gv.athttp://www.salzburg.gv.at_______________________________________________________________________________________________________________