Nachträgliche Bemerkung vom Februar 2021:
Viele Hinweise führen inzwischen nicht zu den ursprünglichen Seiten im weltweiten Netz, weil sich bei den Zielseiten etwas geändert hat. Die meisten Hinweise sind allerdings auch jetzt noch auf Familienpolitik.eu zu finden.
Als Einstieg empfehle ich den Beitrag "Verstaatlichung der Kinder" zu lesen.
Europarats-Ausschuss will ärztliche Gewissensfreiheit einschränken
Die Mediziner sollen verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Der Entwurf wird am 7. Oktober im Europarats-Plenum beraten – Katholiken rufen dazu auf, einen Protestappell zu unterschreiben.
Strassburg (kath.net) Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates will Einschränkungen für Ärzte festschreiben, eine Behandlung aus Gewissensgründen zu verweigern. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt, worauf die Christenpartei Oberösterreich in einer Aussendung aufmerksam macht. Der Ausschuss hat einen Appell an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten entworfen. Darin heißt es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Vor allem bei Abtreibung und Sterbehilfe könnten die neuen Regeln greifen.
„Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben“, heißt es in dem in Straßburg veröffentlichten Entschließungsentwurf. Das Recht auf Gewissensentscheidung solle immer nur den Medizinern im konkreten Einzelfall zustehen, nicht aber für öffentliche und staatliche Einrichtungen wie etwa Kliniken insgesamt gelten.
Der Entwurf wurde im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung bereits verabschiedet, am 7. Oktober wird er im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden. Der Arzt kann dann gezwungen werden, Abtreibungen oder Sterbehilfe auch gegen sein Gewissen und gegen den Hippokratischen Eid durchzuführen. Im Hippokratischen Eid heißt es: “…Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben“.
Damit der Entwurf des Gesundheitsausschusses keine Mehrheit findet, kann man sich direkt an die Mitglieder der Delegation im Europarat wenden.
Hier kann man online unterschreiben.
Oder auf TFP ...
Quellen:
http://www.imabe.org/index.php?id=1427,
McCafferty-Bericht: http://www.medrum.de/content/mccafferty ... gewaltigen,
http://www.europe4christ.net/index.php?id=4&L=1
Siehe auch auf Schreibfreiheit ...
Salzburger Ärzteforum für das Leben
Unterbergers Tagebuch, Punktesieg im Kulturkampf
Europarat und Gewissensfreiheit der Ärzte
Die Christenpartei Oberösterreichs_Aussendung
Die Christenpartei Oberösterreich
Obmann Dr. Georg Roth, p.A. Atterseestr 78, 4863 Seewalchen
[email protected], Tel 07662-29207
Grieskirchen am 28. 9. 2010
Europarats-Ausschuss will ärztliche Gewissensfreiheit einschränken – Aufruf zum Widerstand!
Liebe Freunde!
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet, dass ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Regeln für Ärzte festschreiben will, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern. „Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben“, heißt es in dem in Straßburg veröffentlichten Entschließungsentwurf.
Vor allem bei Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzten und Patienten.
In dem Entwurf des Appells an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten heißt es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen…
Das Recht auf Gewissensentscheidung solle immer nur den Medizinern im konkreten Einzelfall zustehen, nicht aber für öffentliche und staatliche Einrichtungen wie etwa Kliniken insgesamt gelten.
Der im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung verabschiedete Entwurf soll am 7. Oktober 2010 im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden…
Der Arzt kann dann gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche bzw. Sterbehilfe auch gegen sein Gewissen und gegen den Hippokratischen Eid durchzuführen.
Dieser lautet:
“…Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben“.
Bitte helfen Sie mit, dass dieser Entwurf des Gesundheitsausschusses
keine Mehrheit findet.
Hier können Sie den Appell zur Ablehnung im Internet schnell und bequem unterschreiben:
Christliches Informationsforum: http://www.medrum.de/node/6486.
http://www.imabe.org/index.php?id=1427,
McCafferty-Bericht: http://www.medrum.de/content/mccafferty ... gewaltigen,
http://www.europe4christ.net/index.php?id=4&L=1
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Zethofer
FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
4710 Grieskirchen Oberösterreich
Die Christenpartei Oberösterreich
Parteikonto-Nr. 971.055.173 bei Oberbank Blz. 15130
-------------------------------------------------------------------------------------
Wer will, wende sich direkt an unsere
Mitglieder der österreichischen Delegation im Europarat:
(Durch Mausklick auf den Namen öffnet sich die Internetseite.)
Ordentliche Mitglieder - Funktion
Mag. Gisela Wurm, [email protected], Abgeordnete zum Nationalrat
Prof. Albrecht Konecny, [email protected], Mitglied des Bundesrats
Fritz Neugebauer, [email protected], Zweiter Präsident des Nationalrates
Mag. Dr. Martin Graf, [email protected], Dritter Präsident des Nationalrates
Karl Donabauer, [email protected], Abgeordneter zum Nationalrat
Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, [email protected], Abgeordneter zum Nationalrat
Obmann Dr. Georg Roth, p.A. Atterseestr 78, 4863 Seewalchen
[email protected], Tel 07662-29207
Grieskirchen am 28. 9. 2010
Europarats-Ausschuss will ärztliche Gewissensfreiheit einschränken – Aufruf zum Widerstand!
Liebe Freunde!
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet, dass ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Regeln für Ärzte festschreiben will, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern. „Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben“, heißt es in dem in Straßburg veröffentlichten Entschließungsentwurf.
Vor allem bei Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzten und Patienten.
In dem Entwurf des Appells an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten heißt es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen…
Das Recht auf Gewissensentscheidung solle immer nur den Medizinern im konkreten Einzelfall zustehen, nicht aber für öffentliche und staatliche Einrichtungen wie etwa Kliniken insgesamt gelten.
Der im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung verabschiedete Entwurf soll am 7. Oktober 2010 im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden…
Der Arzt kann dann gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche bzw. Sterbehilfe auch gegen sein Gewissen und gegen den Hippokratischen Eid durchzuführen.
Dieser lautet:
“…Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben“.
Bitte helfen Sie mit, dass dieser Entwurf des Gesundheitsausschusses
keine Mehrheit findet.
Hier können Sie den Appell zur Ablehnung im Internet schnell und bequem unterschreiben:
Christliches Informationsforum: http://www.medrum.de/node/6486.
http://www.imabe.org/index.php?id=1427,
McCafferty-Bericht: http://www.medrum.de/content/mccafferty ... gewaltigen,
http://www.europe4christ.net/index.php?id=4&L=1
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Zethofer
FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
4710 Grieskirchen Oberösterreich
Die Christenpartei Oberösterreich
Parteikonto-Nr. 971.055.173 bei Oberbank Blz. 15130
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Wer will, wende sich direkt an unsere
Mitglieder der österreichischen Delegation im Europarat:
(Durch Mausklick auf den Namen öffnet sich die Internetseite.)
Ordentliche Mitglieder - Funktion
Mag. Gisela Wurm, [email protected], Abgeordnete zum Nationalrat
Prof. Albrecht Konecny, [email protected], Mitglied des Bundesrats
Fritz Neugebauer, [email protected], Zweiter Präsident des Nationalrates
Mag. Dr. Martin Graf, [email protected], Dritter Präsident des Nationalrates
Karl Donabauer, [email protected], Abgeordneter zum Nationalrat
Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, [email protected], Abgeordneter zum Nationalrat
Offener Brief an NR. Karl Donabauer
Offener Brief bez. ärztlicher Gewissensfreiheit
........
Wir anständig gebliebenen österreichischen Ärzte werden uns nie mehr zu Handlangern eines zukünftigen totalitären, völlig inhumanen und lebensfeindlichen Systems machen lassen. Und wenn man schon wieder Menschen in Europa und in Österreich umbringen möchte, so möge man doch bitte so ehrlich sein und den altehrwürdigen Beruf der Henker wieder einführen aber uns Ärzte damit in Ruhe lassen. Wir haben Wichtigeres als Aufgabe, nämlich alle und hier vor allem die ärmeren Menschen vor den Versuchen der gierigen Zugriffe auf deren Grundrecht auf Leben durch völlig skrupellose und ungeheuer anmaßende Feiglinge zu schützen!
...........
Original auf Schreibfreiheit ...
........
Wir anständig gebliebenen österreichischen Ärzte werden uns nie mehr zu Handlangern eines zukünftigen totalitären, völlig inhumanen und lebensfeindlichen Systems machen lassen. Und wenn man schon wieder Menschen in Europa und in Österreich umbringen möchte, so möge man doch bitte so ehrlich sein und den altehrwürdigen Beruf der Henker wieder einführen aber uns Ärzte damit in Ruhe lassen. Wir haben Wichtigeres als Aufgabe, nämlich alle und hier vor allem die ärmeren Menschen vor den Versuchen der gierigen Zugriffe auf deren Grundrecht auf Leben durch völlig skrupellose und ungeheuer anmaßende Feiglinge zu schützen!
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Original auf Schreibfreiheit ...
Bischöflicher Protest
Bischöflicher Protest gegen die Einschränkung der Gewissensfreiheit
(kath.net) Der St. Pöltner Bischof Klaus Küng hat gestern an die österreichischen Europarat-Abgeordneten geschrieben und Protest im Vorfeld der Abstimmung am 7. Oktober bzgl. des McCafferty-Reports eingelegt. Bei der Abstimmung soll ein Gesetz verabschiedet werden, das christliches Gesundheitspersonal zur Mitwirkung bei Abtreibung, Euthanasie und Sterilisierung zwingen will.
Der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr/ Frau XY, als Referatsverantwortlicher der österreichschen Bischofskonferenz wende ich mich heute an Sie mit einem dringenden Anliegen.
Derzeit beschäftigt uns die Thematik der Gewissensfreiheit, insbesondere der Ärzte und des Krankenhauspersonals. Die Diskussion zu diesem Thema im Europarat ist besorgniserregend. Am 7. Oktober stimmt die Parlamentarische Versammlung über den sogenannten McCafferty-Bericht ab. Darin soll die Gewissensfreiheit des Einzelnen eingeschränkt werden. Ebenso soll das Grundrecht auf Gewissensfreiheit auf Individuen reduziert werden. Dies führt für Krankenhäuser mit christlicher Trägerschaft zu einer Pflicht, Verhütung, Abtreibung, Euthanasie (bzw. was in einem bestimmten Land erlaubt ist) einzuführen. Dies bringt Krankenhäuser und ihr Personal in eine sehr schwierige Situation.
Die Gewissensfreiheit gehört zu den Grundrechten des Menschen. Niemand darf gezwungen werden, etwas zu tun, was seinem Gewissen - und den in der Schöpfung selbst verankerten Geboten - widerspricht. Wie oft wird in unserer Gesellschaft der Wert der Freiheit als wichtigstes Gut angepriesen. Ich appelliere an Sie, in diesem richtigen Sinn von Ihrer Freiheit Gebrauch zu machen und es anderen zu ermöglichen, ihre Gewissensfreiheit auch weiterhin zu wahren.
Original auf St. Josef ...
(kath.net) Der St. Pöltner Bischof Klaus Küng hat gestern an die österreichischen Europarat-Abgeordneten geschrieben und Protest im Vorfeld der Abstimmung am 7. Oktober bzgl. des McCafferty-Reports eingelegt. Bei der Abstimmung soll ein Gesetz verabschiedet werden, das christliches Gesundheitspersonal zur Mitwirkung bei Abtreibung, Euthanasie und Sterilisierung zwingen will.
Der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr/ Frau XY, als Referatsverantwortlicher der österreichschen Bischofskonferenz wende ich mich heute an Sie mit einem dringenden Anliegen.
Derzeit beschäftigt uns die Thematik der Gewissensfreiheit, insbesondere der Ärzte und des Krankenhauspersonals. Die Diskussion zu diesem Thema im Europarat ist besorgniserregend. Am 7. Oktober stimmt die Parlamentarische Versammlung über den sogenannten McCafferty-Bericht ab. Darin soll die Gewissensfreiheit des Einzelnen eingeschränkt werden. Ebenso soll das Grundrecht auf Gewissensfreiheit auf Individuen reduziert werden. Dies führt für Krankenhäuser mit christlicher Trägerschaft zu einer Pflicht, Verhütung, Abtreibung, Euthanasie (bzw. was in einem bestimmten Land erlaubt ist) einzuführen. Dies bringt Krankenhäuser und ihr Personal in eine sehr schwierige Situation.
Die Gewissensfreiheit gehört zu den Grundrechten des Menschen. Niemand darf gezwungen werden, etwas zu tun, was seinem Gewissen - und den in der Schöpfung selbst verankerten Geboten - widerspricht. Wie oft wird in unserer Gesellschaft der Wert der Freiheit als wichtigstes Gut angepriesen. Ich appelliere an Sie, in diesem richtigen Sinn von Ihrer Freiheit Gebrauch zu machen und es anderen zu ermöglichen, ihre Gewissensfreiheit auch weiterhin zu wahren.
Original auf St. Josef ...
Die Grünen antworten_Van der Bellen
Von: Dialogbüro des grünen Parlamentsklubs [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2010 09:40
Betrifft:
Entwurf einer Entschließung und einer Empfehlung vom 20.07.2010 zum Thema „Der Zugang von Frauen zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung: das Problem der nicht geregelten Inanspruchnahme des Rechts auf Ablehnung bestimmter Behandlungen aus Gewissensgründen“
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Doc. Nr. 12347 das in der Versammlung des Europarates vom 4. - 8. 10. 2010 zur Diskussion stehen wird.
Diese Vorlage des Europarats macht darauf aufmerksam, dass die Ausübung des individuellen Rechts auf Gewissensfreiheit aufgrund eines religiösen, moralischen oder philosophisch-ethischen Hintergrundes auch die Verweigerung einer medizinischen Hilfestellung gegenüber PatientInnen durch medizinisches Personal zur Folge haben könnte. Dadurch kann es in bestimmten Situationen zu einem Konflikt zwischen dem PatientInnenrecht auf Zugang zu einer rechtmäßigen medizinischen Versorgung einerseits, und dem Recht auf Gewissensfreiheit bei der Berufsausübung durch das medizinische Personal andererseits, kommen.
Die angesprochene Vorlage zeigt auf, dass es in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates keine umfassende, gesetzlich geregelte Vorgehensweise gibt, wenn es zu dem eingangs beschriebenen Konfliktfall im Gesundheitssystem kommt. Es besteht in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass die Freiheit des Gesundheitspersonals, medizinische Hilfeleistungen aus Gewissensgründen abzulehnen, derzeit überdurchschnittlich zu Lasten der medizinischen Versorgung einkommensschwacher Frauen, insbesondere im ländlichen Raum, geht. Durch klare Regelungen sollten sowohl die Interessen und Rechte der AnbieterInnen von Gesundheitsleistungen als auch die individuellen PatientInnenrechte respektiert und geschützt werden.
Da es keine höheren oder niedrigeren Menschenrechte gibt, sondern alle Menschenrechte universell und unteilbar sind, wäre es nicht zielführend diese Rechte gegeneinander auszuspielen. Es geht viel eher darum, einen Ausgleich zu finden, so dass sowohl die Rechte des Gesundheitspersonals als auch jene der PatientInnen im höchsten Maß gewahrt bleiben. Die Entwicklung klarer Richtlinien für die Vorgehensweise in dem oben beschriebenen Konfliktfall würde sowohl dem Gesundheitspersonal als auch den PatientInnen mehr Orientierung und Rechtssicherheit geben und ist daher zu begrüßen.
Aufgrund des Wahlkampfes in Wien werde ich an der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. - 8. 10. 2010, wenn dieses Doc. Nr. 12347 behandelt werden wird, nicht teilnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
A. Van der Bellen
Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2010 09:40
Betrifft:
Entwurf einer Entschließung und einer Empfehlung vom 20.07.2010 zum Thema „Der Zugang von Frauen zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung: das Problem der nicht geregelten Inanspruchnahme des Rechts auf Ablehnung bestimmter Behandlungen aus Gewissensgründen“
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Doc. Nr. 12347 das in der Versammlung des Europarates vom 4. - 8. 10. 2010 zur Diskussion stehen wird.
Diese Vorlage des Europarats macht darauf aufmerksam, dass die Ausübung des individuellen Rechts auf Gewissensfreiheit aufgrund eines religiösen, moralischen oder philosophisch-ethischen Hintergrundes auch die Verweigerung einer medizinischen Hilfestellung gegenüber PatientInnen durch medizinisches Personal zur Folge haben könnte. Dadurch kann es in bestimmten Situationen zu einem Konflikt zwischen dem PatientInnenrecht auf Zugang zu einer rechtmäßigen medizinischen Versorgung einerseits, und dem Recht auf Gewissensfreiheit bei der Berufsausübung durch das medizinische Personal andererseits, kommen.
Die angesprochene Vorlage zeigt auf, dass es in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates keine umfassende, gesetzlich geregelte Vorgehensweise gibt, wenn es zu dem eingangs beschriebenen Konfliktfall im Gesundheitssystem kommt. Es besteht in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass die Freiheit des Gesundheitspersonals, medizinische Hilfeleistungen aus Gewissensgründen abzulehnen, derzeit überdurchschnittlich zu Lasten der medizinischen Versorgung einkommensschwacher Frauen, insbesondere im ländlichen Raum, geht. Durch klare Regelungen sollten sowohl die Interessen und Rechte der AnbieterInnen von Gesundheitsleistungen als auch die individuellen PatientInnenrechte respektiert und geschützt werden.
Da es keine höheren oder niedrigeren Menschenrechte gibt, sondern alle Menschenrechte universell und unteilbar sind, wäre es nicht zielführend diese Rechte gegeneinander auszuspielen. Es geht viel eher darum, einen Ausgleich zu finden, so dass sowohl die Rechte des Gesundheitspersonals als auch jene der PatientInnen im höchsten Maß gewahrt bleiben. Die Entwicklung klarer Richtlinien für die Vorgehensweise in dem oben beschriebenen Konfliktfall würde sowohl dem Gesundheitspersonal als auch den PatientInnen mehr Orientierung und Rechtssicherheit geben und ist daher zu begrüßen.
Aufgrund des Wahlkampfes in Wien werde ich an der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. - 8. 10. 2010, wenn dieses Doc. Nr. 12347 behandelt werden wird, nicht teilnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
A. Van der Bellen
Antwort der FPÖ_Dr. Martin Graf
Von: Graf Martin, Mag. Dr. [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2010 18:56
Betreff: Antwort auf Ihr Schreiben zum McCafferty-Bericht
Sehr herzlich danken wir Ihnen für Ihre Nachricht betreffend des so genannten McCafferty-Berichts, Dokument 12347 des Ausschusses für Sozialordnung und Familie des Europarates, und das in die FPÖ gesetzte Vertrauen.
Hinter dem Titel "Der Zugang von Frauen zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung: das Problem der nicht geregelten Inanspruchnahme des Rechts auf Ablehnung bestimmter Behandlungen aus Gewissensgründen" versteckt sich die Absicht, Ärzte und andere Personen im medizinischen Bereich dazu zu verpflichten, alle medizinischen Handlungen – sofern Sie durch die Rechtsordnung weitestgehend gedeckt sind - nach Wunsch des Patienten vorzunehmen, selbst wenn der betroffene Mediziner dies aus Gewissensgründen ablehnen würde. Dieser Entschließungsentwurf der sozialistischen Politikerin McCafferty soll am 07.10.2010 im Plenum des Europarates behandelt werden.
Die freiheitliche Fraktion stellt ein ordentliches Mitglied der 318 Abgeordneten zur parlamentarischen Versammlung des Europarates. Ad personam handelt es sich hiebei um den III. Nationalratspräsidenten Dr. Martin Graf, welcher im Verhinderungsfall vom Nationalratsabgeordneten Dr. Johannes Hübner vertreten wird. Gleich vorweg möchten wir Ihnen versichern, dass wir dem bezeichneten Bericht nicht zustimmen werden.
Diese Ablehnung begründet sich folgendermaßen:
Wir bekennen uns eindeutig zum uneingeschränktem Recht auf die freie Gewissensentscheidung von Medizinern in Zusammenhang mit der Verweigerung von Abtreibungen oder anderen medizinischen Tötungsmaßnahmen wie z.B. der Euthanasie.
Über dieses Bekenntnis hinaus deckt sich unsere Haltung im Bereich der Verweigerung der Abtreibung mit den einschlägigen Regelungen des Strafrechts. So darf nach § 97 (2) StGB kein Arzt verpflichtet werden, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, dass der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die im Krankenpflegefachdienst, in medizinisch-technischen Diensten oder im Sanitätshilfsdienst tätigen Personen.
Das Recht auf Verweigerung einer Abtreibung besteht unabhängig davon, ob durch die Ablehnung einer überwiegenden Anzahl von Ärzten der Zugang zu Abtreibungen für Frauen schwieriger wird oder nicht – die im bezeichneten Dokument geübte Kritik würde ein Recht auf Abtreibung voraussetzen. Das oftmals vom politisch linken bzw. familienfeindlichen Spektrum strapazierte Argument vom Recht auf den eigenen Körper steht im Widerspruch zur Rechtsordnung. Man muss klar festhalten: Auch wenn durch die Fristenlösung ein Strafaufhebungsgrund für Abtreibungen innerhalb der ersten drei Lebensmonaten geschaffen wurde, so bleibt die Abtreibung ein eindeutiges Unrecht im Sinne unserer Strafordnung.
Ebenso lehnen wir Freiheitlichen neben der Abtreibung die Euthanasie ab.
Die Kritik daran, dass in einigen europäischen Staaten wie Österreich Euthanasie verboten sei, in anderen Leihmutterschaft, Präimplantationsdiagnostik oder künstliche Befruchtung bei homosexuellen Paaren, legt ganz und gar offen, dass es sich hiebei um ideologisch begründete Politagitation handelt.
Tatsache ist, dass es sich weder bei Abtreibungen, noch bei Euthanasie, noch bei reproduktionsmedizinischen Maßnahmen um Heilbehandlungen handelt, womit diese gar nicht in den Bereich der ärztlichen Pflicht zur Hilfeleistung fallen. Besonders perfide ist die Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, Register darüber zu führen, welche Krankenanstalten keine Abtreibungen durchführen. In diesem Bereich wird sogar gefordert, entsprechende diesbezüglich Beschwerdestellen einzurichten. Dies sehen wir als diskriminierend, und es widerspricht unserem Verständnis eines freien Staates.
Abschließend stellen wir fest, dass es die Pflicht des Staates und des öffentlichen Gesundheitswesens ist, für die Gesundheit und das Wohl jedes Bürgers – unabhängig von Geschlecht, Alter, Entwicklungsstand oder Behinderung – zu sorgen, dessen Recht auf Leben umfassend zu schützen und ihm Zugang zu einer adäquaten medizinischen Versorgung einschließlich einer palliativen Betreuung am Lebensende zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist es das souveräne Recht jedes Staates, Euthanasie gesetzlich zu verbieten.
Hoffentlich ist es uns gelungen, Ihnen die Gründe für die Ablehnung der bezeichneten Vorlage ausreichend darzulegen.
Wir verbleiben mit Dank für Ihr politisches Interesse bzw. Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Graf e.h.
Für die Freiheitliche Fraktion im Europarat
=====================================================================================
Von: Graf Martin, Mag. Dr. [mailto:[email protected]]
Gesendet: Freitag, 8. Oktober 2010 13:38
Betreff: Information bezüglich der Abstimmung im Europarat über den so genannten McCafferty Bericht!
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist der Empfehlung der britischen Sozialistin Christine McCafferty gestern nicht gefolgt. Der sogenannte McCafferty Bericht wurde mit 58 zu 49 Stimmen abgelehnt. Natürlich hat die freiheitliche Delegation den Bericht – wie angekündigt – ebenfalls abgelehnt.
Nach der Meinung der Delegierten zum Europarat gibt es kein Menschenrecht auf Abtreibung und Euthanasie. Die Resolution wurde letztendlich ins Gegenteil verkehrt und stärkt nun die Gewissenfreiheit der Ärzte. Eine diesbezügliche Empfehlung kam jedoch nicht zustande. Leider war es uns auch nicht möglich, die Vertreter der ÖVP geschlossen für den Schutz der Gewissensfreiheit zu überzeugen. Damit Sie sich über die Angelegenheit genauer informieren können, habe ich mir erlaubt, folgende Quellen zu diesem Thema anzufügen:
Interview mit den FPÖ-Delegierten zum Europarat:
http://www.unzensuriert.at/002210-rzte- ... -zerst-ren
Bericht über die Abstimmung im Europarat auf unzensuriert.at:
http://www.unzensuriert.at/002217-chaot ... abtreibung
Presseaussendung der FPÖ zur Abstimmung im Europarat:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... on-aerzten
Abschließend danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Martin Graf e.h.
Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2010 18:56
Betreff: Antwort auf Ihr Schreiben zum McCafferty-Bericht
Sehr herzlich danken wir Ihnen für Ihre Nachricht betreffend des so genannten McCafferty-Berichts, Dokument 12347 des Ausschusses für Sozialordnung und Familie des Europarates, und das in die FPÖ gesetzte Vertrauen.
Hinter dem Titel "Der Zugang von Frauen zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung: das Problem der nicht geregelten Inanspruchnahme des Rechts auf Ablehnung bestimmter Behandlungen aus Gewissensgründen" versteckt sich die Absicht, Ärzte und andere Personen im medizinischen Bereich dazu zu verpflichten, alle medizinischen Handlungen – sofern Sie durch die Rechtsordnung weitestgehend gedeckt sind - nach Wunsch des Patienten vorzunehmen, selbst wenn der betroffene Mediziner dies aus Gewissensgründen ablehnen würde. Dieser Entschließungsentwurf der sozialistischen Politikerin McCafferty soll am 07.10.2010 im Plenum des Europarates behandelt werden.
Die freiheitliche Fraktion stellt ein ordentliches Mitglied der 318 Abgeordneten zur parlamentarischen Versammlung des Europarates. Ad personam handelt es sich hiebei um den III. Nationalratspräsidenten Dr. Martin Graf, welcher im Verhinderungsfall vom Nationalratsabgeordneten Dr. Johannes Hübner vertreten wird. Gleich vorweg möchten wir Ihnen versichern, dass wir dem bezeichneten Bericht nicht zustimmen werden.
Diese Ablehnung begründet sich folgendermaßen:
Wir bekennen uns eindeutig zum uneingeschränktem Recht auf die freie Gewissensentscheidung von Medizinern in Zusammenhang mit der Verweigerung von Abtreibungen oder anderen medizinischen Tötungsmaßnahmen wie z.B. der Euthanasie.
Über dieses Bekenntnis hinaus deckt sich unsere Haltung im Bereich der Verweigerung der Abtreibung mit den einschlägigen Regelungen des Strafrechts. So darf nach § 97 (2) StGB kein Arzt verpflichtet werden, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, dass der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die im Krankenpflegefachdienst, in medizinisch-technischen Diensten oder im Sanitätshilfsdienst tätigen Personen.
Das Recht auf Verweigerung einer Abtreibung besteht unabhängig davon, ob durch die Ablehnung einer überwiegenden Anzahl von Ärzten der Zugang zu Abtreibungen für Frauen schwieriger wird oder nicht – die im bezeichneten Dokument geübte Kritik würde ein Recht auf Abtreibung voraussetzen. Das oftmals vom politisch linken bzw. familienfeindlichen Spektrum strapazierte Argument vom Recht auf den eigenen Körper steht im Widerspruch zur Rechtsordnung. Man muss klar festhalten: Auch wenn durch die Fristenlösung ein Strafaufhebungsgrund für Abtreibungen innerhalb der ersten drei Lebensmonaten geschaffen wurde, so bleibt die Abtreibung ein eindeutiges Unrecht im Sinne unserer Strafordnung.
Ebenso lehnen wir Freiheitlichen neben der Abtreibung die Euthanasie ab.
Die Kritik daran, dass in einigen europäischen Staaten wie Österreich Euthanasie verboten sei, in anderen Leihmutterschaft, Präimplantationsdiagnostik oder künstliche Befruchtung bei homosexuellen Paaren, legt ganz und gar offen, dass es sich hiebei um ideologisch begründete Politagitation handelt.
Tatsache ist, dass es sich weder bei Abtreibungen, noch bei Euthanasie, noch bei reproduktionsmedizinischen Maßnahmen um Heilbehandlungen handelt, womit diese gar nicht in den Bereich der ärztlichen Pflicht zur Hilfeleistung fallen. Besonders perfide ist die Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, Register darüber zu führen, welche Krankenanstalten keine Abtreibungen durchführen. In diesem Bereich wird sogar gefordert, entsprechende diesbezüglich Beschwerdestellen einzurichten. Dies sehen wir als diskriminierend, und es widerspricht unserem Verständnis eines freien Staates.
Abschließend stellen wir fest, dass es die Pflicht des Staates und des öffentlichen Gesundheitswesens ist, für die Gesundheit und das Wohl jedes Bürgers – unabhängig von Geschlecht, Alter, Entwicklungsstand oder Behinderung – zu sorgen, dessen Recht auf Leben umfassend zu schützen und ihm Zugang zu einer adäquaten medizinischen Versorgung einschließlich einer palliativen Betreuung am Lebensende zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist es das souveräne Recht jedes Staates, Euthanasie gesetzlich zu verbieten.
Hoffentlich ist es uns gelungen, Ihnen die Gründe für die Ablehnung der bezeichneten Vorlage ausreichend darzulegen.
Wir verbleiben mit Dank für Ihr politisches Interesse bzw. Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Graf e.h.
Für die Freiheitliche Fraktion im Europarat
=====================================================================================
Von: Graf Martin, Mag. Dr. [mailto:[email protected]]
Gesendet: Freitag, 8. Oktober 2010 13:38
Betreff: Information bezüglich der Abstimmung im Europarat über den so genannten McCafferty Bericht!
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist der Empfehlung der britischen Sozialistin Christine McCafferty gestern nicht gefolgt. Der sogenannte McCafferty Bericht wurde mit 58 zu 49 Stimmen abgelehnt. Natürlich hat die freiheitliche Delegation den Bericht – wie angekündigt – ebenfalls abgelehnt.
Nach der Meinung der Delegierten zum Europarat gibt es kein Menschenrecht auf Abtreibung und Euthanasie. Die Resolution wurde letztendlich ins Gegenteil verkehrt und stärkt nun die Gewissenfreiheit der Ärzte. Eine diesbezügliche Empfehlung kam jedoch nicht zustande. Leider war es uns auch nicht möglich, die Vertreter der ÖVP geschlossen für den Schutz der Gewissensfreiheit zu überzeugen. Damit Sie sich über die Angelegenheit genauer informieren können, habe ich mir erlaubt, folgende Quellen zu diesem Thema anzufügen:
Interview mit den FPÖ-Delegierten zum Europarat:
http://www.unzensuriert.at/002210-rzte- ... -zerst-ren
Bericht über die Abstimmung im Europarat auf unzensuriert.at:
http://www.unzensuriert.at/002217-chaot ... abtreibung
Presseaussendung der FPÖ zur Abstimmung im Europarat:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... on-aerzten
Abschließend danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Martin Graf e.h.
Karin Hakl_ÖVP-Info nach der Abstimmung
Von: Mag. Karin Hakl [mailto:[email protected]]
Gesendet: Freitag, 8. Oktober 2010 11:26
Betreff: Re: P
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zunächst danke ich Ihnen für Ihr Schreiben betreffend den Bericht der sozialistischen Abgeordneten McCafferty (Doc. 12347), der gestern im Europarat zur Abstimmung gelangte. Ihr in mich und die ÖVP gesetztes Vertrauen ehrt mich und uns und es freut mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Ihr Vertrauen in uns gerechtfertigt war.
Der Bericht, der für Europa ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung (auch für homosexuelle Paare) und Sterbehilfe einführen wollte, wurde nach einer sehr kontroversiell geführten Debatte mehrheitlich abgelehnt. Die Vertreter der ÖVP warben innerhalb der Europäischen Volkspartei (EVP), unserer Gemeinschaft der Europäischen Vertreter christdemokratischer, bürgerlicher und konservativer Parteien, aktiv für die Ablehnung des Berichts. Die Ablehnung erfolgte mit den Stimmen der EVP gemeinsam mit einigen Vertretern der Liberalen und fraktionsfreien Abgeordneten.
In einer Entschließung wurde darüber hinaus ausdrücklich festgehalten:
„Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“.
Die bei dieser Abstimmung stimmberechtigten österreichischen Vertreter der ÖVP, der zweite Nationalratspräsident Dr. Fritz Neugebauer und Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel, stimmten selbstverständlich gegen den Bericht und damit aus meiner Sicht für Gewissensfreiheit, das Recht auf Leben und ein würdevolles Sterben. Auch die stimmberechtigten (fraktionsfreien) Vetreter von FPÖ und BZÖ schlossen sich dem an.
Die Fraktion der Europäischen Sozialisten, denen auch die österreichischen Grünen angehören, waren fast geschlossen für die Annahme des Berichtes. Auch die österreichische SPÖ-Abgeordnete Gisela Wurm, immerhin stellvertretende Klubobfrau der SPÖ, sprach sich (…nicht zum ersten Mal) für ein generelles „Recht der Frau auf Abtreibung“ aus und dem McCafferty-Bericht zu.
Die Sozialistin Christine McCafferty nannte nach ihrer Abstimmungsniederlage das Votum eine „Schande“ für den Europarat….
Ich freue mich ehrlich und wohl mit Ihnen gemeinsam darüber, dass es gelungen ist, in unserem Europa und in den 47 Mitgliedstaaten Gewissensentscheidungen von Ärzten und medizinischem Personal ebenso zu erhalten wie das Recht auf Leben und ein Sterben in Würde.
Abschließend darf ich Sie darum ersuchen, der ÖVP auch in Zukunft ihr Vertrauen zu schenken und danke für Ihr aktives politisches Interesse und Engagement.
Herzlichst,
Ihre
Karin Hakl
Gesendet: Freitag, 8. Oktober 2010 11:26
Betreff: Re: P
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zunächst danke ich Ihnen für Ihr Schreiben betreffend den Bericht der sozialistischen Abgeordneten McCafferty (Doc. 12347), der gestern im Europarat zur Abstimmung gelangte. Ihr in mich und die ÖVP gesetztes Vertrauen ehrt mich und uns und es freut mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Ihr Vertrauen in uns gerechtfertigt war.
Der Bericht, der für Europa ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung (auch für homosexuelle Paare) und Sterbehilfe einführen wollte, wurde nach einer sehr kontroversiell geführten Debatte mehrheitlich abgelehnt. Die Vertreter der ÖVP warben innerhalb der Europäischen Volkspartei (EVP), unserer Gemeinschaft der Europäischen Vertreter christdemokratischer, bürgerlicher und konservativer Parteien, aktiv für die Ablehnung des Berichts. Die Ablehnung erfolgte mit den Stimmen der EVP gemeinsam mit einigen Vertretern der Liberalen und fraktionsfreien Abgeordneten.
In einer Entschließung wurde darüber hinaus ausdrücklich festgehalten:
„Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“.
Die bei dieser Abstimmung stimmberechtigten österreichischen Vertreter der ÖVP, der zweite Nationalratspräsident Dr. Fritz Neugebauer und Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel, stimmten selbstverständlich gegen den Bericht und damit aus meiner Sicht für Gewissensfreiheit, das Recht auf Leben und ein würdevolles Sterben. Auch die stimmberechtigten (fraktionsfreien) Vetreter von FPÖ und BZÖ schlossen sich dem an.
Die Fraktion der Europäischen Sozialisten, denen auch die österreichischen Grünen angehören, waren fast geschlossen für die Annahme des Berichtes. Auch die österreichische SPÖ-Abgeordnete Gisela Wurm, immerhin stellvertretende Klubobfrau der SPÖ, sprach sich (…nicht zum ersten Mal) für ein generelles „Recht der Frau auf Abtreibung“ aus und dem McCafferty-Bericht zu.
Die Sozialistin Christine McCafferty nannte nach ihrer Abstimmungsniederlage das Votum eine „Schande“ für den Europarat….
Ich freue mich ehrlich und wohl mit Ihnen gemeinsam darüber, dass es gelungen ist, in unserem Europa und in den 47 Mitgliedstaaten Gewissensentscheidungen von Ärzten und medizinischem Personal ebenso zu erhalten wie das Recht auf Leben und ein Sterben in Würde.
Abschließend darf ich Sie darum ersuchen, der ÖVP auch in Zukunft ihr Vertrauen zu schenken und danke für Ihr aktives politisches Interesse und Engagement.
Herzlichst,
Ihre
Karin Hakl
Dr. Manfred Zethofer, Die Christenpartei OÖ
[newtaburl=http://schreibfreiheit.eu/2010/10/08/erfolg-im-europarat/]Erfolg im Europarat[/newtaburl]
Der Europarat lehnt nach kontroverser Debatte ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung und Sterbehilfe ab.
Straßburg – „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“, hieß es in einer Entschließung, die die parlamentarische Versammlung am Donnerstag in Straßburg mehrheitlich verabschiedete.
Die britische Sozialistin und Berichterstatterin Christine McCafferty nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat, es stehe im Widerspruch zu den Rechten von Frauen. Sie bedauerte, dass ihr Bericht in sein Gegenteil verkehrt worden sei. Sie hatte darin gefordert, dass alle Frauen, die dies wünschten, auch Zugang zu einer Abtreibung haben dürften. Besonders Frauen mit geringem Einkommen und in ländlichen Gebieten hätten Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden, der bereit sei, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Stattdessen haben die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern das Recht von Ärzten bekräftigt, aus Gewissensgründen bestimmte Behandlungen abzulehnen. Im Vorfeld der Debatte haben zahlreiche kirchliche und andere Vereinigungen für den Schutz des Lebens plädiert und gegen diesen Bericht protestiert. (APA/dpa)
In http://schreibfreiheit.eu/2010/09/17/eu ... schranken/
habe ich am 17.9. eine von vielen Initiativen gestartet, sich an die Abgeordneten zu wenden und gegen die geplante, uneingeschränkte Ausweitung der Abtreibung und Sterbehilfe zu protestieren.
Danke, dass sich so viele daran beteiligt haben. Man sieht, dass es sinnvoll ist, sich gegen unchristliche Vorhaben zu wehren.
Bringen wir auch in Zukunft den Mut dazu auf! Es lohnt sich!
Dr. Manfred Zethofer
Der Europarat lehnt nach kontroverser Debatte ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung und Sterbehilfe ab.
Straßburg – „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“, hieß es in einer Entschließung, die die parlamentarische Versammlung am Donnerstag in Straßburg mehrheitlich verabschiedete.
Die britische Sozialistin und Berichterstatterin Christine McCafferty nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat, es stehe im Widerspruch zu den Rechten von Frauen. Sie bedauerte, dass ihr Bericht in sein Gegenteil verkehrt worden sei. Sie hatte darin gefordert, dass alle Frauen, die dies wünschten, auch Zugang zu einer Abtreibung haben dürften. Besonders Frauen mit geringem Einkommen und in ländlichen Gebieten hätten Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden, der bereit sei, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Stattdessen haben die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern das Recht von Ärzten bekräftigt, aus Gewissensgründen bestimmte Behandlungen abzulehnen. Im Vorfeld der Debatte haben zahlreiche kirchliche und andere Vereinigungen für den Schutz des Lebens plädiert und gegen diesen Bericht protestiert. (APA/dpa)
In http://schreibfreiheit.eu/2010/09/17/eu ... schranken/
habe ich am 17.9. eine von vielen Initiativen gestartet, sich an die Abgeordneten zu wenden und gegen die geplante, uneingeschränkte Ausweitung der Abtreibung und Sterbehilfe zu protestieren.
Danke, dass sich so viele daran beteiligt haben. Man sieht, dass es sinnvoll ist, sich gegen unchristliche Vorhaben zu wehren.
Bringen wir auch in Zukunft den Mut dazu auf! Es lohnt sich!
Dr. Manfred Zethofer
weitere Hinweise zur Abstimmung im Europarat
Am vergangen Donnerstag (7. 10. 2010) fand in den Abendstunden in Strasbourg nach einer stürmischen Sitzung die Abstimmung im Rahmen der „Parlamentarischen Versammlung des EUROPARATES“ über die Empfehlung zur Vorlage 12347 statt, wobei durch das Engagement einiger Abgeordneter unsere christlichen Wertvorstellungen gerettet und die angestrebte Empfehlung verhindert werden konnte.
Abstimmungsergebnis über die „Recommendation“:
Stimmberechtigte Abgeordnete der PV des ER .……….. 318
Anwesende Abgeordnete ………………………................ 110
Für die Empfehlung ..................................................... 51
Gegen die Empfehlung ……………………….................. 56 !!
Enthaltung der Stimme ............................................... 3
Für die Beurteilung des Abstimmungsergebnisses sei festzuhalten, dass unter den Gegenstimmen für die EMPFEHLUNG auch viele Befürworter der ursprünglichen Vorlage sind, welche jedoch nach der Behandlung der 89 Abänderungsanträgen mit den Veränderungen in der ursprünglichen Vorlage nicht mehr einverstanden waren.
Selbst die Berichterstatterin Frau Abgeordnete Christine McCAFFERTY (Großbritannien, Sozialdemokratische Fraktion) stimmte gegen ihre Vorlage!
LINK zum namentlichen Abstimmungsergebnis:
http://assembly.coe.int/ASP/Votes/BDVot ... ocID=13164
LINK zum Verzeichnis der Mitglieder der PV des Europarates:
http://assembly.coe.int/ASP/AssemblyLis ... List_E.asp
LINK zur VORLAGE in engl. Sprache bzw. im ANHANG zur deutschen Übersetzung:
http://assembly.coe.int/Mainf.asp?link= ... C12347.htm
LINKS zu Pressebeiträgen zur Entscheidung in Straßburg:
1. http://www.kathweb.at/content/site/nach ... 35130.html
2. http://diepresse.com/home/meinung/cultu ... 5/print.do
3. http://www.jesus.de/blickpunkt/detailan ... iheit.html
4. http://www.unzensuriert.at/002217-chaot ... abtreibung
Weitere Informationen zum Thema im Vorfeld der Entscheidung unter:
1. http://www.dsp.at/newsinfo.php?links=05102010140348 (Stellungnahme von Diözesanbischof DDr. KÜNG)
2. http://www.ead.de/nachrichten/nachricht ... twurf.html (Stellungnahme der „Deutschen Evangelischen Allianz“)
Abstimmungsergebnis über die „Recommendation“:
Stimmberechtigte Abgeordnete der PV des ER .……….. 318
Anwesende Abgeordnete ………………………................ 110
Für die Empfehlung ..................................................... 51
Gegen die Empfehlung ……………………….................. 56 !!
Enthaltung der Stimme ............................................... 3
Für die Beurteilung des Abstimmungsergebnisses sei festzuhalten, dass unter den Gegenstimmen für die EMPFEHLUNG auch viele Befürworter der ursprünglichen Vorlage sind, welche jedoch nach der Behandlung der 89 Abänderungsanträgen mit den Veränderungen in der ursprünglichen Vorlage nicht mehr einverstanden waren.
Selbst die Berichterstatterin Frau Abgeordnete Christine McCAFFERTY (Großbritannien, Sozialdemokratische Fraktion) stimmte gegen ihre Vorlage!
LINK zum namentlichen Abstimmungsergebnis:
http://assembly.coe.int/ASP/Votes/BDVot ... ocID=13164
LINK zum Verzeichnis der Mitglieder der PV des Europarates:
http://assembly.coe.int/ASP/AssemblyLis ... List_E.asp
LINK zur VORLAGE in engl. Sprache bzw. im ANHANG zur deutschen Übersetzung:
http://assembly.coe.int/Mainf.asp?link= ... C12347.htm
LINKS zu Pressebeiträgen zur Entscheidung in Straßburg:
1. http://www.kathweb.at/content/site/nach ... 35130.html
2. http://diepresse.com/home/meinung/cultu ... 5/print.do
3. http://www.jesus.de/blickpunkt/detailan ... iheit.html
4. http://www.unzensuriert.at/002217-chaot ... abtreibung
Weitere Informationen zum Thema im Vorfeld der Entscheidung unter:
1. http://www.dsp.at/newsinfo.php?links=05102010140348 (Stellungnahme von Diözesanbischof DDr. KÜNG)
2. http://www.ead.de/nachrichten/nachricht ... twurf.html (Stellungnahme der „Deutschen Evangelischen Allianz“)