Strassburg: Urteil begründet kein "Recht auf Abtreibung"
STRASSBURG, 17. Dezember 2010 (ZENIT.org).- Irland ist zur Zahlung von Schmerzensgeld an eine Frau verurteilt worden, die nach einer schweren Krankheit abtreiben wollte. Nachdem die Klägerin von einer Krebserkrankung geheilt worden war, befürchtete sie einen Rückfall während ihrer Schwangerschaft. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sah es als erwiesen an, dass Gefahr für das Leben der Frau bestand.
Die Abtreibung, wegen der die Frau schließlich nach Großbritannien reiste, hätte nach Auffassung der Richter in Irland durchgeführt werden müssen. Eine generelle Durchsetzung eines Rechts auf Abtreibung gelang jedoch nicht in Straßburg. Zwei weitere Frauen, in deren Fällen es nicht um gesundheitliche Gefahren ging, hatten mit ihren Klagen keinen Erfolg.
Der Prozess A. B. C. gegen Irland (Fall Nr. 25579/05) zeigte zudem: Das irische Abtreibungsverbot verstößt nicht gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte. Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (European Centre for Law and Justice - ECLJ), eine internationale Nicht-Regierungsorganisation, stellte in einer Erklärung fest, dass das Urteil die Existenz eines Rechts auf Leben der Ungeborenen bestätige. Die Organisation, die sich eigenen Angaben zufolge für die Verbreitung spiritueller und moralischer Werte einsetzt, trat als dritte Partei in dem Verfahren auf.
Gregor Puppinck, Direktor des ECLJ, begrüßt die Feststellung des Gerichts, dass es keine Kompetenz habe, ein so genanntes "Recht auf Abtreibung" zu schaffen. In der Tat könne die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht dazu verwendet werden, um Schutzmaßnahmen, die für das menschliche Leben durch einen Mitgliedstaat garantiert werden, zu schwächen. Das Übereinkommen schafft eine Grundlage für den Schutz und stelle keine Begrenzung dar. Daher könne der Gerichtshof sich nur darauf beschränken zu überprüfen, ob Beschränkungen eines Staates zum Schutz des menschlichen Lebens missbräuchlich sind. (mk)