Kind als Schadensfall? OGH-Entscheidung in Österreich

Menschliches Leben ist unantastbar - von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod
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Gast

Kind als Schadensfall? OGH-Entscheidung in Österreich

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Frau G.K. aus Klagenfurt an [email protected]

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Berichterstattung über das Urteil des OGH ein behindertes Kind als Schadensfall zu betrachten,
bitte ich Sie meinen Brief in Ihrer Zeitung zur Veröffentlichung zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen




Kaum 60 Jahre nach Ende des Holocaust mit Gesetzen vom unwerten Leben ist das erneute Urteil des OGH, ein Kind als Schadensfall zu betrachten höchst alarmierend.

Es geht nicht nur um dieses einzelne Kind, dessen Leben als "ärztlicher Kunstfehler" deklariert wurde - es geht um Tausende weiterer Kinder über die gleichsam das Urteil gefällt ist: wer kann die Kinder zählen, die in den kommenden Monaten und Jahren nicht auf die Welt kommen werden, weil Ärzte nun aus Angst von einem ähnlichen Prozeß Eltern vorsichtshalber zur Abtreibung ihres Kindes raten?
Die Signalwirkung muß fatal ausfallen.

Wir leben in einem der reichsten und medizinisch höchst entwickelten Länder dieser Erde und sollten nicht in der Lage sein, Menschen mit Behinderungen mit uns leben zu lassen? In Österreich ist es erlaubt, Babys, die geistig und körperlich behindert sind, bis kurz vor dem Geburtstermin abtreiben zu lassen. Es gibt erschütternde Berichte von Fällen, in denen Kinder ihre eigene Abtreibung überlebt haben ( www.tim-lebt.de )! Keinesfalls geht es hier nur um etwas "Schwangerschaftsgewebe", sondern um einen Menschen mit einer einzigartigen Persönlichkeit.

Wie weit entfernt - fragt man sich nach einem solchen Urteil - ist eigentlich der Gedanke an "Euthanasie" bei Neugeborenen? Zu bissig gefragt? Für die Alten und Kranken haben wir die Diskussion längst.

Menschen, die Beeinträchtigungen derart hart gegenüber stehen, vergessen, dass fast jeder Mensch früher oder später "behindert" und auf Hilfe angewiesen sein wird, wie die Pflegediskussion deutlich zeigt.

Leben wird dann reich und erfüllend, wenn wir erkennen, dass Starkes immer für Schwaches stehen sollte.
Und das scheinbar Schwache kann unser Leben ungeheuer reich machen.

Längst verloren gelaubte Werte bekommen gerade im Kontakt mit behinderten Menschen Raum:
unbeschwert fröhlich sein können,
frei sein vom Konsumzwang,
fähig, die kleinen Dinge zu sehen und sich von Herzen daran zu freuen.

Für mich ist es ein Geschenk, dass ich mit einem "behinderten" Bruder aufwachsen durfte. Durch ihn habe ich unendlich viel gelernt und er war und ist eine Bereicherung.

Unsere Gesellschaft wäre wärmer, würde nach Geburten nicht am häufigsten die Worte fallen "Hauptsache gesund", sondern "Hauptsache geliebt"!
Gast

Bischof Küng kritisiert OGH-Entscheid

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Von: Mag. Gerfried Nachtmann - Freiheitlicher Parlamentsklub
Gesendet: Freitag, 14. März 2008 09:46
Betreff: zur jüngsten OGH-Entscheidung betreffend menschliches Leben als Schadensfall


Zur jüngsten Entscheidung des OGH darf ich darauf hinweisen, dass ein entsprechender Antrag von FPÖ-Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer schon am 29.11.2006! (kurz nach der Konstituierung des NR) eingebracht wurde. Der Antrag wurde im Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ vertagt.

Bischof Küng kritisiert OGH-Entscheid
"Die Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben ist eine Anmaßung": Mit diesen Worten hat der St. Pöltner Bischof Klaus Küng am Donnerstag zur Diskussion um den jüngsten OGH-Entscheid Stellung genommen.
Der Oberste Gerichtshof hatte kürzlich gemeint, ein Gynäkologe, der eine werdende Mutter nicht "ausreichend" über erkennbare Anzeichen einer drohenden Behinderung aufklärt, habe grundsätzlich für den gesamten Unterhaltsaufwand für das behinderte Kind zu haften. Dazu der "Familien-Bischof": "Wenn behindertes menschliches Leben als Schadensfall dargestellt wird, ist das ein fatales Signal in die falsche Richtung".
Gott als Richter.
Allein Gott sei Richter über Leben und Tod. Vielmehr gelte es, den Beistand für jene zu intensivieren, die sich um die Behinderten und Schwachen am Rande der Gesellschaft annehmen, forderte Küng.
„Alle Menschen mit Mängel“
Alle Menschen seien mit Mängeln behaftet, jeder habe neben Talenten auch Defizite, so der Bischof laut kathpress. Küng stellte herrschende Maßstäbe in Frage, wann ein ungeborener Mensch leben darf und wann nicht. Für einen Christ könne die Antwort nur ein Ja zum Leben sein, egal ob die vorgeburtliche Untersuchung im Mutterleib ein normal entwickeltes Kind bescheinige oder nicht, stellte der Bischof klar.

„Unsicherheit und Angst“

Es dürfe nicht so weit kommen, dass Eltern unter Druck geraten - weder finanziell noch psychisch - , weil sie ein behindertes Kind haben. Sich womöglich anhören zu müssen, "das wäre ja heute nicht mehr notwendig", sei unzumutbar. Der vom OGH behandelte "Fall" mache deutlich, wie einschneidend sich der Fortschritt der Technik heute auf eine schwangere Frau und ihr Kind auswirkt, sagte Küng. Vorgeburtliche Untersuchungen brächten oft Unsicherheit und Angst mit sich.

„Atmosphäre der Sicherheit“

Dabei wäre es für das Ungeborene im Mutterleib besonders wichtig, eine Atmosphäre der Sicherheit und Geborgenheit zu erfahren. Hilfestellungen im Zuge vorgeburtlicher Diagnosen seien deshalb unerlässlich und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch großzügig zu fördern, appellierte der Bischof an die Politik. Aufgabe der Ärzte sei es, bestmöglich zu informieren und zu beraten, sagte Küng. Er forderte die Mediziner auf, ihren Patientinnen Mut zum Leben zu machen. "Der Facharzt spielt hier erfahrungsgemäß eine entscheidende Rolle", so der Bischof.
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Mit freundlichen Grüßen
Gerfried Nachtmann
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