Pro-Life-Information am 30. April 2009
www.jugend-fuer-das-leben.at
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1) Lebensschutz keine zentrale Wahlkampfforderung. Ausgang der Salzburger Regierungsverhandlungen ist für die Ungeborenen eine große Enttäuschung
2) Mit brennender Sorge: EU-Politiker wollen seltene Erbkrankheiten „ausmerzen“. Behindertenorganisationen verurteilen Abstimmung zum Trakatellis-Bericht
3) USA: Bischof fordern staatliche Schwangerenunterstützung
4) Ende nach jahrelangen Debatten: Deutscher Bundestag verabschiedet Gendiagnostik-Gesetz
5) TERMINE & SERVICE
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1) Lebensschutz keine zentrale Wahlkampfforderung. Ausgang der Salzburger Regierungsverhandlungen ist für die Ungeborenen eine große Enttäuschung
Salzburg (28.04.2009, JfdL-tb). Unmittelbar nach den Landtagswahlen im Bundesland Salzburg hofften viele Wähler berechtigterweise auf einen Regierungswechsel: Mit einer schwarz-blauen Mehrheit im Landtag wäre eine Regierungsbank unter einem schwarzen Landeshauptmann durchaus denkbar gewesen. Zumindest für den Lebensschutz hätte diese Konstellation Grund zum Optimismus bedeutet, steht doch für Lebensschützer das Ende der Abtreibungen in den Landeskrankenanstalten ganz oben auf der Liste der politischen Forderungen. Ein solcher Schritt wäre am ehesten einer Regierung unter der Führung der ÖVP zuzutrauen gewesen.
Lebensschutz keine Wahlkampfforderung der ÖVP
Als die Abtreibung im Jahr 2005 auf Weisung von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller in den Salzburger Landeskrankenanstalten eingeführt wurde, war die Empörung seitens der ÖVP noch groß. Im Landtagswahlkampf 2009 wurde das Thema gar nicht beachtet. ÖVP-Chef Wilfried Haslauer sagte nach der Regierungsbildung sogar, dass für ihn in der Neuauflage von Rot-Schwarz alle zentralen Wahlkampfforderungen verwirklicht seien. Im Umkehrschluss heißt das nichts anderes, als dass der Lebensschutz nie eine zentrale Wahlkampfforderung der Salzburger Volkspartei war.
„Saubere“ Abtreibung?
Natürlich fragt man sich angesichts dessen, ob Haslauer denn kein Herz für die tausenden abgetrieben Kinder in Salzburg hat. Ist es ihm egal, dass Frauen zur Abtreibung gezwungen werden können und den Ungeborenen das Recht auf Leben verwehrt wird? Wo ist da das Engagement der populären Landesrätin Doraja Eberle, einst eine glühende Kämpferin für den Lebensschutz? Hat sich die ÖVP denn ganz vom Lebensschutz abgewandt? Schaut man sich verschiedene Aussagen von Politikern zum Thema Abtreibung genauer an, kommt folgendes Resultat ans Licht: Viele glauben, es gäbe so etwas wie eine „saubere Form“ der Abtreibung. Diese Denkweise verschleiert, dass es in der Abtreibungsdebatte um Leben und Tod eines Menschen geht.
Schwangere Frauen zu einem Leben mit Kind ermutigen
Dass Frauen für eine Abtreibung ohnehin nach Linz oder Wien ausweichen würden, darf kein Argument für Abtreibungen in Salzburg sein. Politiker tragen zuerst Verantwortung in ihrem eigenen Wirkungsbereich. Je leichter der Zugang zu Abtreibung, desto sorgloser ist auch der Umgang mit diesem Thema. Je mehr Kliniken Abtreibungen anbieten, desto mehr Frauen werden dieses Angebot nachfragen. Umgekehrt gilt: Je weiter die Option Abtreibung entfernt ist, desto eher wird eine Frau die vielfältigen Möglichkeiten, Kinder unter schwierigen Umständen zur Welt zu bringen, in Anspruch nehmen. Es ist die Pflicht einer fortschrittlichen Gesellschaft, schwangeren Frauen Mut zu einer Zukunft mit ihrem Kind zu machen und sie dabei zu unterstützen.
Hoffnung auf Einhaltung der Menschenrechte nicht aufgeben
Trotz dieses herben Rückschlags für den Schutz der Ungeborenen im Land Salzburg dürfen wir nicht die Hoffnung aufgeben, dass die Politiker dieses Landes erkennen und verstehen, dass Kinder die Zukunft sind. Werden wir nicht müde, immer wieder das Lebensrecht der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und die Schließung der Abtreibungsstation in den Salzburger Landeskliniken zu fordern.
Quelle: http://www.youthforlife.net/detail.php?id=645
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2) Mit brennender Sorge: EU-Politiker wollen seltene Erbkrankheiten „ausmerzen“. Behindertenorganisationen verurteilen Abstimmung zum Trakatellis-Bericht
Brüssel (24.04.2009, ZENIT.org). Große Sorge und Empörung hat der jüngste Beschluss des Europaparlaments zum Änderungsantrag 15 des so genannten Trakatellis-Berichts „über den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten am 23. April im Europäischen Parlament ausgelöst.
Gemeinsam mit der ACHSE - der Allianz Seltener Chronischer Erkrankungen - wandte sich der Dachverband der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen schon im Vorlfeld der Abstimmung an die deutschen Abgeordneten des Europaparlaments, dem Änderungsantrag nicht zuzustimmen, da dieser sich nicht auf die Hilfestellung von Betroffenen beziehe, sondern auf deren Verhinderung.
In dem Änderungsantrag, den das Europaparlament gestern verabschiedet hat, ist davon die Rede, dass genetisch bedingte seltene Erkrankungen ausgemerzt werden sollen. Werdende Eltern sollen zur Verhinderung von Kindern mit einer seltenen Erkrankung genetisch beraten werden. Außerdem soll mit Hilfe von Präimplantationsdiagnostik eine Selektion von gesunden Embryonen durchgeführt werden. Als Begründung wird angeführt, dass die Entwicklung einer Therapie für seltene Erkrankungen zu kostenaufwendig sei.
„Eine solche Selektion geht zwingend einher mit der Verwerfung nicht oder weniger 'gesunder' Embryonen, denen jede Entwicklungschance und ihr Leben genommen wird, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten. „Das ungeborene Kind wird zum bloßen Mittel eines ihm nicht mehr selbst zugute kommenden Zwecks - der Bekämpfung seltener Krankheiten - degradiert. Dabei kommt unserer Meinung nach jedem ungeborenen Kind ab der Befruchtung der menschlichen Eizelle ein uneingeschränktes Lebensrecht zu. Seinen Schutzanspruch verliert ein Embryo nicht, weil es krank oder behindert ist oder nicht die gesellschaftlich erwünschten Erbanlagen aufweist.
Durch diesen vom zuständigen Ausschuss bereits gebilligten Antrag werde das Ziel der Hilfe ins Gegenteil verkehrt, warnt die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Forderung entspreche „eugenischen Zielsetzungen“, wie sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts propagiert und in Deutschland „planmäßig umgesetzt wurden“, kritisiert der Vorsitzende Robert Antretter. Gemündet sei dies in die „Ermordung von Menschen, die ,zu teuer‘ waren“.
Der Europaparlamentarier Bernd Posselt erklärte gestern gegenüber dem Europa-Parlament: „Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Trakatellis gestimmt wegen des skandalösen Änderungsantrags 15, der die Heilung von Krankheiten mit der Tötung von ungeborenen Menschen verwechselt und nach Eugenik riecht. Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Der Mensch hat von der Verschmelzung von Ei und Samen bis zum natürlichen Tod ein Lebensrecht, und dieses Lebensrecht wird hier radikal in Frage gestellt. Ein ungeborener Mensch soll kein Lebensrecht mehr haben, bloß weil er krank ist. Das ist genau das Gegenteil von Medizin, es ist Tötung. Deshalb ist der Bericht Trakatellis inakzeptabel und der Änderungsantrag ein Skandal, der dieses Haus belastet, das sich ansonsten immer wieder große Verdienste um die Bioethik und den Schutz des ungeborenen Lebens erworben hat.“
Auch die Wissenschaftler der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik erinnert der Antrag an „Gräueltaten“ der Vergangenheit. Der deutsche EVP-Abgeordnete Peter Liese mahnt angesichts der „schlimmen Erfahrung, die Deutschland im ,Dritten Reich‘ mit der so genannten Rassenhygiene gemacht“ habe, zu besonderer Wachsamkeit. Mit Parlamentariern aus Dänemark, Ungarn, Italien und Irland fordert er, Patienten zu helfen und nicht, sie „auszurotten“. Die Entscheidung, ein Kind auch dann zu bekommen, wenn es behindert ist oder an einer Erbkrankheit leidet, „sollte respektiert und solidarisch unterstützt werden“.
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3) USA: Bischof fordern staatliche Schwangerenunterstützung
USA (25.04.2009, rv). Die Bischöfe haben zu mehr staatlicher Unterstützung für Schwangere aufgerufen. In einem Schreiben fordert der Lebensschutz-Beauftragte der Bischofskonferenz, Kardinal Justin Francis Rigali, die Abgeordneten des US-Kongresses auf, für den so genannten „Pregnant Women Support Act“ zu stimmen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, staatliche Unterstützungen für schwangere Frauen und ihre Familien auszuweiten. Demnach stünde Frauen in den USA künftig während und nach Schwangerschaften kostenlose medizinische Versorgung zu. Bisher mussten Frauen in den USA die medizinischen Behandlungskosten für Schwangerschaft und Geburt selbst zahlen. Das neue Gesetzespaket sei zudem eine wichtige Maßnahme, um Abtreibungen vorzubeugen, so Kardinal Rigali. Man dürfe schwangere Frauen nicht allein lassen. „Keine Frau soll sich für eine Abtreibung entscheiden“, so der Oberhirte wörtlich, „weil sie meint, dass sie aus finanziellen Gründen keine andere Wahl habe.“
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4) Ende nach jahrelangen Debatten: Deutscher Bundestag verabschiedet Gendiagnostik-Gesetz
Berlin (25.04.2009, ALfA). Nach jahrelangen vorangegangen Debatten hat am 24. April der Deutsche Bundestag das Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke angenommen. Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, der u. a. ein allgemeines Diskriminierungsverbot und die Festschreibung des Rechts auf Nichtwissen gefordert hatte, sowie diverse Entschließungsanträge von FDP, Linken und Grünen wurden abgelehnt. Hauptkritik der Opposition war vor allem, dass das Gesetz zu viele Ausnahmeregelungen vorsehe. Mit dem Gendiagnostikgesetz werden erstmals verbindliche Regeln für die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen sowie die Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis festgelegt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Inhalte des Gendiagnostik-Gesetzes
Künftig dürfen genetische Untersuchungen grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt hat. Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen müssen einen gesundheitlichen Nutzen für die untersuchte Person haben und können ausnahmsweise unter strengen Voraussetzungen auch unter dem Gesichtspunkt des Nutzens für einen Familienangehörigen zugelassen werden. Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken dürfen nur von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden. Die genetische Beratung gehört dabei zu den zentralen Elementen des Gesetzes. Bei einer genetischen Untersuchung, die der Abklärung bereits bestehender Erkrankungen dient, soll der untersuchten Person eine Beratung angeboten werden. Einen besonderen Stellenwert hat die Beratung bei denjenigen Untersuchungen, die eine Vorhersage erlauben, entweder für die Gesundheit der betroffenen Person selber oder in Bezug auf die Gesundheit eines ungeborenen Kindes. Deswegen ist hier in beiden Fällen die genetische Beratung vor und nach der Untersuchung verpflichtend.
Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt, also auf die Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Verboten werden allerdings solche vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können, sog. spätmanifestierende Krankheiten. Ebenso sind Untersuchungen etwa zu Geschlecht oder Haarfarbe untersagt. Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung sind nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben. Eine heimliche Abstammungsuntersuchung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Gendiagnostik-Kommission soll Richtlinien zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik, insbesondere zur Beurteilung genetischer Eigenschaften, zur Qualifikation von Personen zur genetischen Beratung, zu den Inhalten der Aufklärung und der genetischen Beratung, zur Durchführung von genetischen Analysen sowie an genetische Reihenuntersuchungen erstellen. Der Kommission werden neben fachlichen Sachverständigen auch Vertreter von Patienten-, Verbraucher- und Behindertenverbänden angehören.
Stimmen zum Gendiagnostik-Gesetz
Mit Verabschiedung des Gendiagnostikgesetzes geht nun eine langjährige biopolitische Debatte zu Ende, die immer wieder zu heftigen kontroversen Auseinandersetzungen geführt hatte (siehe ALfA-Newsletter 40/08 vom 18.10.2008). Unionsvertreter wie Hubert Hüppe, Bioethik-Experte der CDU/CSU-Fraktion, mahnten beim vorangegangen Gesetzentwurf eine genaue Unterscheidung von diagnostischen und vorausschauenden genetischen Untersuchungen an. Dabei warnte er vor Abtreibungen nach vorgeburtlichen Gentests. Diese Unterscheidung floss nun in den verabschiedeten Entwurf ein. Bei Bündnis 90 / Die Grünen sorgte das Regelwerk der Regierung als Ganzes für scharfe Kritik. Die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz beklagte in der abschließenden dritten Lesung, das Gesetz der Koalition sei nur Stückwerk und bleibe hinter dem vor zwei Jahren von ihrer Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zurück. Als Nachteil hob sie insbesondere hervor, dass der Bereich der Forschung völlig ungeregelt bleibe. Der FDP-Abgeordnete Heinz Lanfermann kritisierte hingegen, dass das Gesetz in manchen Bereichen zu restriktiv sei, da es die Gentests in fast allen Fällen gleich behandele, wodurch etwa zielgenaue medizinische Behandlungen durch bestimmte Untersuchungen erschwert würden. Auch sei in einigen Fällen wie etwa beim Neugeborenen-Screening die Beratung zu aufwendig.
Die Unionsabgeordnete Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) verteidigte dagegen den Gesetzentwurf der Koalition. Er sorge dafür, dass der Mensch weiterhin in seiner Einzigartigkeit gewahrt bleibe. Dazu gehörten auch seine Unzulänglichkeiten. Sie mahnte, die wachsenden gendiagnostischen Möglichkeiten dürften nicht dazu führen, den Menschen nur noch auf seine Risikofaktoren zu degradieren. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte, das Gesetz sei ein dringend notweniger Schritt zu mehr Schutz des Einzelnen und trage dem Gedanken des Schutzbedürfnisses in hohem Masse Rechnung. Gleichzeitig würden die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt.
Auch von Seiten der Bundesärztekammer wurde das neue Gesetz begrüßt, insbesondere der verankerte Arztvorbehalt. Kritik gab es allerdings an Regelungen zur Qualitätssicherung. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe zeigte sich erleichtert darüber, dass nun das Verbot vorgeburtlicher Untersuchungen auf spätmanifestierende Krankheiten festgeschrieben wurde. Die Lebenshilfe hatte im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder gefordert, Pränataldiagnostik auf spätmanifestierende Krankheiten grundsätzlich auszuschließen. Solche Krankheiten gefährdeten nicht die Gesundheit der schwangeren Frau, sehr wohl aber könnte ein entsprechender Befund zur Abtreibung von lebensfähigen Kindern führen.
Weitere Informationen:
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) Drucksache 16/10532 vom 13.10.2008 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610532.pdf
Gendiagnostikgesetz: Ein Anfang, mehr nicht!
Kommentar von Peter Mücke, NDR, ARD-Hauptstadtstudio Berlin TAGESSCHAU.DE 24.04.09 http://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar278.html
Erste Lesung im Bundestag: Anhaltende Kritik am Gendiagnostik-Gesetzentwurf ALfA-Newsletter 40/08 vom 18.10.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 03e281d745
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5) TERMINE & SERVICE
ALLE Termine finden Sie auf unserer Homepage: http://www.jugendfuerdasleben.at/termine.php
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Hl. Messe zum Tag des Lebens in Graz
Wer: Jugend für das Leben Stmk
Wo: Stadtpfarrkirche Graz
Wann: Mittwoch, 3. Juni 2009, 18.15 Uhr
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Hl. Messe zum Tag des Lebens in Linz
Info: Zelebrant: P. Maximilian Neulinger, Abt vom Stift Lambach. Ab 13 Uhr Kreuzweg vom Petrinum auf den Pöstlingberg
Wer: Jugend für das Leben OÖ
Wo: Basilika am Pöstlingberg
Wann: Sonntag, 7. Juni 2009, 14.30 Uhr
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Bergwoche mit Jugend für das Leben
Info: Geistliche Begleitung: P. Bernhard Kaufmann, FSSP. Bereits ausgebucht, aber Warteliste vorhanden
Wer: Jugend für das Leben
Wo: Oberstalleralm in Osttirol
Wann: 11. bis 18. Juli 2009
Informationen und Anmeldung unter: office@youthforlife, 0664/3420804
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Pro Life Marsch 2009 – Von Innsbruck nach Bregenz
Wie weit würdest Du gehen, um ein Menschenleben zu retten?
Wer: Jugend für das Leben
Wo: Innsbruck - Bregenz
Wann: 31. Juli bis 15. August 2009
Info: Für Essen und Unterkunft ist gesorgt. Für die Übernachtungen brauchst Du Schlafsack und Isomatte. Das Gepäck wird in einem Begleitwagen mitgeführt. Kosten. 5 € pro Tag, 25 € pro Woche, 40 € für beide Wochen.
Informationen und Anmeldung unter: office@youthforlife, 0664/3420804 www.youthforlife.net/plm09.php
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