325/2021 Rundschreiben der ÖAK - Österreichische Ärztekammer
Wien, 2.12.2021, Mag. Sch/gh
Betrifft: Beratung von Patienten iZshg mit der COVID-19-Schutzimpfung
.... Ärzte haben sich zudem jedeer Information z u enthalten, wenn diese wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht oder nicht den Tatsachen entspricht.
.... darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbez. Empfehlungen des Nat. Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt, Patienten von einer Impfung gegen COVID-19 abzuraten.
Einzig.... bspw. eine Allergie gegen den Impfstoff können gegen eine COVID-19-Schutzimpfung sprechen...
Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass eine allfällige Verletzung einer Berufspflicht.... entsprechend sanktioniert wird.
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Antwort von 36 Ärzten
Offener Brief
an den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer
Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Ihrem Rundschreiben 325/2021 vom 2.12.2021, das zwar nicht an die
Öffentlichkeit gerichtet, aber inzwischen öffentlich verfügbar ist, haben Sie gegen
die Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin und der ärztlichen
Behandlungsfreiheit verstoßen und gewissenhaft arbeitenden Kolleginnen und
Kollegen pauschal Disziplinarstrafen angedroht.
Sie haben diktatorisch festgelegt, wie Ihrer Meinung nach ärztliche Berufspflicht
zu definieren ist. Wenn ein Ärztekammerpräsident so agiert, verlieren wir bei
unseren Patienten unsere Glaub- und Vertrauenswürdigkeit.
Sie schreiben ohne Angabe von Quellen für Ihre Behauptung: „Im
Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass
es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und
unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums
grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung
gegen COVID-19 abzuraten“.
Zu dieser Aussage nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Datenlage hinsichtlich der Effektivität und Sicherheit der in Österreich
verfügbaren COVID-19 Impfstoffe ist keineswegs einheitlich und eindeutig und ist
zudem einem permanenten Wandel unterworfen.
Während man bis vor wenigen Wochen davon ausging, dass die COVID-19
Grundimmunisierung Schutz gegen die Erkrankung gewährt, ist mittlerweile
wissenschaftlich belegt, dass dieser Schutz erstens allenfalls hinsichtlich
schwerer Verläufe relevant ist und zweitens nach spätestens sechs bis sieben
Monaten statistische Signifikanz verliert
( siehe z.B. https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm ... id=3949410 ).
Weiters ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Geimpfte und Nichtgeimpfte die
Infektion gleichermaßen weitergeben können ( siehe z.B.
https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00648 ).
Das Argument, dass mit der Impfung eine „Herdenimmunität“ erzielt werden
kann, ist also obsolet.
Ob durch die Boosterimpfung ein weitergehender Schutz erzielt werden kann, ist
ungewiss. Die bisher hierzu vorliegenden Studien überblicken nur wenige
Wochen machen deutlich, dass die absoluten Effekte allenfalls marginal sind und
sicher am Verlauf der Pandemie insgesamt nichts ändern werden ( siehe z.B.
https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114255 ).
Dies ist insbesondere daran zu erkennen, dass kein Zusammenhang zwischen
Impfquote und Inzidenz nachweisbar ist ( siehe z.B.
https://doi.org/10.1007/s10654-021-00808-7 ).
Hinzu kommt die große Mutationsfreudigkeit von SARS-CoV-2. Bereits gegenüber
der derzeit noch vorherrschenden Delta-Variante wurde ein verminderter und
rasch schwindender Effekt der Impfungen gezeigt ( siehe z.B.
https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114228 ).
Ob gegenüber der sich derzeit ausbreitenden Omikron-Variante überhaupt noch
ein Schutz vorliegt, ist unbekannt.
Die Schutzwirkung der COVID-19-Impfungen ist – wenn überhaupt – lediglich für
Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf für COVID-19
relevant.
Etwa 98% der schwer von COVID-19 betroffenen Personen weisen mindestens
eine relevante Vor- oder Begleiterkrankung auf. Das Durchschnittsalter der
Betroffenen liegt bei über 80 Jahren.
Gesunde Menschen unter 65 Jahren ohne Risikofaktoren sind sind in der Regel
nicht durch einen schweren COVID-19-Verlauf (mit Hospitalisierung,
Intensivbehandlung oder Tod) betroffen. Bei diesen Personen überwiegen daher
mit hoher Wahrscheinlichkeit die Risiken durch die Impfung den potentiellen
Nutzen.
Zumindest muss man diesen Menschen eine freie Impfentscheidung nach
ehrlicher und umfassender ärztlicher Aufklärung zubilligen.
Die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe kann man
nur als erschreckend bezeichnen ( siehe z.B.
https://dap.ema.europa.eu/analytics/saw.dll?PortalPages –allein 607.283
Meldungen nur für Comirnaty, Stand 9.12.2021), wenn auch die Kausalität für
den individuellen Fall nicht nachweisbar bleibt.
Bisher wurden bereits neun Rote-Hand-Briefe verschickt, die vor schweren
Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen warnen.
Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als „sicher“ durch Ärztekammer,
Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche,
menschenverachtende Propaganda.
Ärztinnen und Ärzten muss nicht nur erlaubt sein, auf ein mögliches
Missverhältnis zwischen Nutzen und Schaden bei den COVID-19-Impfungen
hinzuweisen, sondern sie sind aufgrund ärztlicher Ethik und nach dem Genfer
Gelöbnis geradezu verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die
zahlreichen möglichen Nebenwirkungen und Risiken der Impfung aufzuklären.
Die Ärzteschaft und damit natürlich auch die Ärztekammer ist der
Evidenzbasierten Medizin verpflichtet. Zur Evidenzbasierten Medizin gehören
neben der Säule der vorliegenden Studienevidenz die gleichwertigen Säulen
„ärztliche, klinische Expertise“ und „Wertvorstellungen der Patientin bzw. des
Patienten“ ( siehe https://www.bmj.com/content/312/7023/71 ).
Die Säule der „ärztlichen, klinischen Expertise“ ist für evidenzbasiertes
medizinisches Handeln zwingend erforderlich, weil Studienevidenz und Leitlinien
(die erste Säule der Evidenzbasierten Medizin) immer an Patientenoder
Probandenpopulationen gewonnen werden und ausgerichtet sind, und nicht an
individuellen Patientinnen und Patienten.
Eine Übertragbarkeit auf den einzelnen Patienten ist niemals zu 100% gegeben
und bedarf der abwägenden Beurteilung durch eine erfahrene Ärztin bzw. einen
erfahrenen Arzt.
Aus diesem Grunde haben auch medizinische Leitlinien keine
Rechtsverbindlichkeit für die Behandlung des Individuums.
Die dritte Säule, die Wertvorstellungen des Patienten, ist ebenso unabdingbar
wie die ersten beiden Säulen, weil jedem Menschen das letzte Wort zusteht,
welche medizinischen Maßnahmen an seinem Körper, seiner Seele und seinem
Geiste ausgeführt werden.
Hierzu gibt es unter anderem die persönliche Patientenverfügung, die jenseits
jeglicher Wissenschaft individuelle Patientenentscheidungen über alles stellt.
Wir fordern Sie, Herr Präsident, auf, als oberster Repräsentant der
österreichischen Ärzteschaft die Grundprinzipien einer evidenzbasierten
ärztlichen Behandlung zu respektieren und die jeder ärztlichen Tätigkeit
zugrunde liegende individuelle Behandlungsfreiheit zu schützen.
Dies gilt in besonderem Maße für eine Impfung mit bedingt zugelassenen
Impfstoffen, über deren Wirksamkeit und Nebenwirkungen noch kein
abschließendes Urteil möglich ist, sonst wäre die Zulassung nicht nur bedingt
erteilt worden.
Wir haben als Ärztinnen und Ärzte gelobt, unsere Patientinnen und Patienten –
seien es Kranke, die um Hilfe suchen oder Gesunde, die zur Beratung kommen –
nach bestem Wissen und Gewissen umfassend und ausgewogen zu beraten.
In diese Beratung fließen sowohl die vorliegenden wissenschaftlichen
Erkenntnisse, die im Bereich der Medizin nie so eindeutig sind, dass sie auf alle
Patientinnen und Patienten pauschal Anwendung finden können, als auch unsere
eigene, in Studium und langjähriger Berufserfahrung erworbene klinische
Erfahrung und die Wünsche unserer Patientinnen und Patienten ein.
Das Beratungsergebnis ist immer ein individuelles und es wird seit Jahrtausenden
durch die ärztliche Behandlungsfreiheit gedeckt.
So ist umgekehrt auch der ärztliche Kunstfehler immer auf einer individuellen
Basis zu analysieren. Ein Kunstfehler liegt dann vor, wenn eine ärztliche
Maßnahme ohne entsprechende Aufklärung durchgeführt oder unterlassen wird
und die Patientin bzw. der Patient hierdurch zu Schaden kommt. Jeder
Kunstfehler muss im Einzelfall hinsichtlich dieser Kriterien überprüft und
nachgewiesen werden.
Es widerspricht jeglicher ärztlichen Ethik und den Grundprinzipien einer
patientenzentrierten, evidenzbasierten Medizin, wenn ein Kammerpräsident für
ein bestimmtes, individuelles Beratungsergebnis zwischen Ärzten/Ärztinnen und
Patienten/Patientinnen pauschal eine disziplinarrechtliche Prüfung und
Sanktionierung androht.
Herr Präsident, Sie haben dem Ansehen und dem Selbstverständnis der
Ärzteschaft durch Ihr Schreiben vom 2.12.2021 nachhaltigen Schaden zugefügt.
Wir fordern Sie hiermit auf, Ihr Schreiben vom 2.12.2021 zu widerrufen oder als
Kammerpräsident umgehend zurückzutreten.
Weiters geben wir bekannt, dass wir uns weder durch Sie noch durch andere
Kammerfunktionäre mit ähnlicher Gesinnung einschüchtern lassen. Wir werden
unter Berufung auf das Genfer Gelöbnis und die ärztliche Behandlungsfreiheit
unsere Patientinnen und Patienten auch zukünftig nach bestem Wissen und
Gewissen behandeln und für jede Patientin und jeden Patienten auch unter
Berücksichtigung psychiatrischer Kontraindikationen individuell gemeinsam mit
dieser/diesem entscheiden, ob eine Impfung gegen COVID-19 sinnvoll ist oder
nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Univ.-Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin,
Wien, Salzburg
Dr. Walter Wührer, Arzt für Allgemeinmedizin, Salzburg
Dr. Maria Hubmer-Mogg, Ärztin für Allgemeinmedizin, Graz
Dr. Christian Fiala, Facharzt für Gynäkologie, Wien
Dr. Regina Ehrenberger, Fachärztin für Psychiatrie, Dornbirn
Dr. Katharina Anderhuber, Ärztin für Allgemeinmedizin, Landesschulärztin,
Salzburg
Dr. Walter Lintner, Arzt für Allgemeinmedizin, Dornbirn
Dr. Anna Vouk-Zdouc, Fachärztin für Gynäkologie, Klagenfurt
Dr. Marco Spicker, Arzt für Allgemeinmedizin, Arbeitsmediziner, Laakirchen
Dr. Werner Pohl, Facharzt für Innere Medizin, Vöcklabruck
Dr. Ingo Wachernig, Arzt für Allgemeinmedizin, Völkermarkt
Dr. Lukas Trimmel, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, Wien
Dr. Terezia Novotna, Ärztin für Allgemeinmedizin, Notärztin, Wiener Neustadt
Dr. Christine Valentiny, Ärztin für Allgemeinmedizin, Egg
Dr. Fatma Gürel, Ärztin für Allgemeinmedizin, Salzburg
Dr. Gerlinde M. Akmanlar-Hirscher, Fachärztin für Gynäkologie, Salzburg
Dr. Sabine Wipfinger, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Hallein
Dr. Silvia Zeilinger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Pasching
Dr. Wolfgang Grabner, Arzt für Allgemeinmedizin, St. Georgen im Attergau
Dr. Wilhelm Reisenzein, Arzt für Allgemeinmedizin, Hallein
Dr. Michael Hübl, Facharzt für Psychiatrie, Kufstein
Dr. Günther Lehenauer, Facharzt für Chirurgie und Vizeralchirurgie, Bad
Dürrnberg
Dr. Nikolaus Hübl, Arzt für Allgemeinmedizin, Feldkrich
Dr. Helmut Glück, Arzt für Allgemeinmedizin, St. Peter am Hart
Dr. Sandra Höss, Ärztin für Allgemeinmedizin, Mattsee
Dr. Sharon Tagwerker, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Bludenz
Dr. Ursula Mayer-Zuchi, Ärztin für Allgemeinmedizin, Straßwalchen
Dr. Erich Fritsch, Arzt für Allgemeinmedizin, Pischelsdorf
Dr. Günther Beck, MMA, Arzt für Allgemeinmedizin, Aspach
Dr. Bettina Allgaier-Zalto, Fachärztin für Gynäkologie, Kuchl
Dr. Klaus Zalto, Facharzt für Gynäkologie, Kuchl
Dr. Andrea Rotheneder, Ärztin für Allgemeinmedizin, Mondsee
Dr. Ludwig Koch, Facharzt für Anästhesie, Salzburg
Dr. Claudia Riedelberger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Seeham
Dr. Petra Wasenegger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Thalgau
Dr. Berit Decker, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Anif
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