EU will Gender und Zensur glztg. einführen

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alwis
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EU will Gender und Zensur glztg. einführen

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Institut Ordo Iuris für Rechtskultur,
Neues vom 26. 8. 2022


Liebe Freunde,

zeitgenössische Ideologen können nicht hinnehmen, dass ein Teil der Völker Europas Lösungen gegen nationale Kultur, Traditionen und Normalität nicht haben will. Deshalb streben sie an, die Souveränität der Staaten einzuschränken und die Unionsbehörden zu stärken, damit den Bürgerinnen und Bürgern und Regierungen die nächsten Ungereimtheiten trotz der Widersprüche auferlegt werden können.

Im Mai beschloss das Europäische Parlament im Rahmen der „Konferenz zur Zukunft Europas” einen „radikalen Wandel der Europäischen Union” und sprach sich für die Abschaffung des Vetorechts, für eine EU-Armee und für die Aufstellung transnationaler Wahllisten zum Europäischen Parlament aus. Im Juni bestätigte die Europäische Kommission, dass die Auszahlungen von EU-Fonds von der Erfüllung von „Meilensteinen” abhängen sollen, wozu die Umsetzung der Gender-Politik in Kultur, Kunst, Fernsehen und Theater gehören wird. Vorher forderte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen.

Jetzt entschieden sich die EU-Beamten, den Widerstand vieler Länder gegen das Übereinkommen von Istanbul zu brechen. Die Europäische Kommission verabschiedete einen Vorschlag für eine rechtlich bindende Richtlinie, mit der Gender-Lösungen des Übereinkommens von Istanbul durch die „Hintertür” eingeführt werden sollen.

Diese Richtlinie ist mehr als eine Wiederholung der bekannten Regelungen des Übereinkommens von Istanbul. Sie ist ein Instrument, das über unsere Köpfe hinweg verabschiedet wurde - unter Verletzung der Grundsätze der Selbstbestimmung und Souveränität der Staaten - das der Europäischen Kommission ermöglicht, die Nichtumsetzung aller Annahmen des Übereinkommens von Istanbul mit finanziellen Strafen zu ahnden.

Zudem verpflichtet der Vorschlag der Richtlinie alle Mitgliedstaaten, ihre Bürgerinnen und Bürger wegen Kritik an der Geschlechtergleichstellungsdoktrin zu ahnden.

Deshalb hat Ordo Iuris eine Analyse des Vorschlags für die Richtlinie für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Annahme des Dokuments und für die Mitglieder des Rates der Europäischen Union erstellt.

Unser Widerspruch gegen das ideologische Übereinkommen von Istanbul ist keine vereinzelte Aktion. Bis zum heutigen Tag wurde das Übereinkommen beispielsweise von Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Litauen und Lettland nicht unterzeichnet. In Bulgarien hat der Verfassungsgerichtshof das Übereinkommen als nicht übereinstimmend mit dem Grundgesetz anerkannt, wegen des Verständnisses des Geschlechts als fließend übergehendes Konstrukt, das von subjektiven Gefühlen abhängt.

- Die Definition „Geschlecht” als soziale Konstruktion (Gender) führt zu einer Relativierung des biologischen Geschlechts. Verliert die Gesellschaft die Fähigkeit, eine Frau von einem Mann zu unterscheiden, dann wird die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eine unausführbare Verpflichtung seinurteilt der bulgarische Verfassungsgerichtshof.

Dort, wo das Übereinkommen ratifiziert wurde, kam es vor dessen Annahme mehrmals zu erheblichen gesellschaftlichen Protesten. In Kroatien mit einer Einwohnerzahl von vier Millionen versammelten sich über 100.000 Menschen auf der Straße zum Protest gegen das Übereinkommen.

Deshalb beschloss die Europäische Kommission, die Annahmen des Übereinkommens als bindendes Recht in der EU einzuführen. Bereits in der Einleitung ist angeführt, dass das Übereinkommen von Istanbul ein „wichtiger Referenzrahmen” für den Vorschlag der Richtlinie ist, während mit dem Vorschlag „die Ziele des Übereinkommens erreicht werden sollen”, und „sowohl in den Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul ratifiziert haben, als auch in denen, die es nicht ratifiziert haben, besteht Handlungsbedarf”. Auf diese Art und Weise sollen alle EU-Mitgliedstaaten zur Anpassung ihres Rechts an die Gender-Vision der Bekämpfung von Gewalt gezwungen werden.

Wie sieht diese Vision aus? In dem Dokument ist eine Reihe von Feststellungen zu finden, in denen sich die absurde Vision der „Gewalt gegen Frauen” als Gewalt von gewaltbereiten rechtsextremen Vereinigungen zeigt, die „LGBT-Personen” ins Visier nehmen. Die einzige Methode, diese „Welle der Gewalt” aufzuhalten, sei es, „die Geschlechterstereotype der Rolle von Frauen und Männer zu beseitigen”, angefangen mit der Rolle der Mutter und des Vaters – am besten im Kita-Alter...

Jede Ideologie braucht eine Zensur, während Wahrheit und sachliche Kritik für sie eine tödliche Gefahr darstellen. Die Autoren überzeugen von einem vermeintlichen Anstieg der „öffentlichen Online-Gewalt sowie von Hetze aufgrund des biologischen oder soziokulturellen Geschlechts”. Sie schlagen die aus der Geschichte gut bekannten Instrumente eines Zensors vor und beabsichtigen, Vorschriften für Straftaten im Zusammenhang mit Cybergewalt einzuführen.

Aus Erfahrung wissen wir, dass „Hassreden” bzw. „Hetze” rechtliche Universalworte sind, die die Zensur jeglicher Kritik ermöglichen. Dieser Begriff ist in keinem verbindlichen Rechtsakt des internationalen Rechts genau definiert und wenn die Europäische Kommission in ihren Dokumenten über das Ausmaß des Phänomens „Hassreden” schreibt, hat sie sich auf... Statistiken von Facebook bezogen, dessen „Social-Standards” als „Hassreden” als „Ausdruck behandelt werden, der ein schlechteres Verhalten als das angemessene bezeichnet”, als „Ausdruck, bei dem die Rede ist von einer Abweichung von der Norm”, „Eingestehen von Intoleranz auf der Grundlage geschützter Eigenschaften, einschließlich: Homophobie, Islamophobie” sowie „Inhalte, die Ablehnung ausdrücken, unter anderem: ich erkenne nicht an, ich mag nicht, es liegt mir nichts daran”.

Wenn die Feststellung „es liegt mir nichts daran” eine Hassrede sein soll, dann sind die Auslegungsbereiche dieses Begriffs und die Zensurmöglichkeiten unbegrenzt. Der Vorschlag enthält zudem den Satz:

„Die für derartige Hetze gebrauchte Sprache bezieht sich unmittelbar auf das biologische oder soziokulturelle Geschlecht von Personen, die das Ziel dieser Hetzen sind, während parteiische Motivation auf der Grundlage des allgemeinen Inhalts oder des Kontextes der Aussage zu vermuten ist.”

Das ist kein Witz. Die EU will die Meinungsfreiheit auf der Grundlage „der Vermutung” unserer „parteiischen Motivationen” einschränken. Das ist eine eindeutige Ankündigung von Dystopien, die in dem berühmten Buch von Orwell „1984” beschrieben wurden und in Kürze ein Recht sein werden.

Die gesamte Richtlinie enthält nicht nur zahlreiche absurde und gefährliche Inhalte, sondern ist auch ein Versuch der Umgehung von EU-Verträgen, die besagen, dass die Vereinheitlichung von strafrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten einstimmig verabschiedet werden muss. Aber die Richtlinie wird in einem gewöhnlichen Legislativverfahren verabschiedet, was bedeutet, dass den Mitgliedstaaten kein Vetorecht zusteht.

Deshalb übermitteln wir an alle Mitglieder des Europäischen Parlaments ein Memorandum von Ordo Iuris, das auf die Gefahren im Zusammenhang mit der Richtlinie und auf Kompetenzmissbrauch der EU-Behörden hinweist.

Wir senden an euch in Kürze die Bitte um Unterstützung der Petition an den Europarat, in der die Ablehnung dieser Initiative verlangt wird.
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