Schulaufsicht untersagt Gendersprache

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alwis
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Schulaufsicht untersagt Gendersprache

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Die VDS-Arbeitsgruppe Gendersprache meldet einen weiteren Erfolg gegen das Gendern. Der Vater eines Schülers aus Tübingen setzte sich dagegen zur Wehr, dass seitens der Schule offiziell in der Kommunikation mit Eltern und auf der Netzseite der Schule gendersprachlich formuliert wird – etwa mit dem Genderstern bzw. dem Genderdoppelpunkt. Er machte gegenüber der Schulaufsicht in mehreren Eingaben deutlich, dass solche Sonderzeichen nach den Vorgaben der amtlichen Rechtschreibung nicht zulässig seien.

Auf eine förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde hin teilte ihm das zuständige Regierungspräsidium nunmehr mit, dass die Schule aufgefordert wird, „sich in ihrer amtlichen und öffentlichen Kommunikation zukünftig an das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu halten, d.h. auf die Verwendung von Genderstern, Binnen-I, Gendergap und Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich in ihrer schriftlichen Kommunikation sowie in ihrer Außendarstellung auf der Homepage oder im Rahmen von Veröffentlichungen zu verzichten."

Claus Maas, Leiter der VDS-Arbeitsgruppe „Deutsch in der Schule" sieht darin eine Bestätigung der Auffassung, dass Gendersprache zumindest in dieser Form an Schulen nichts verloren hat. Der VDS fordert zu Beginn des neuen Schuljahres die Elterngremien an Schulen auf, den im Schulumfeld unzulässigen Gendersprach-Gebrauch in den anstehenden Zusammenkünften anzusprechen und auf die Einhaltung einer korrekten Standardsprache sowohl im Unterricht als auch in der schulischen Kommunikation zu drängen. Der VDS bietet Eltern Argumentationshilfe und Hinweise auf die schulrechtlichen Bestimmungen an. (vds-ev.de)


HINWEIS:

Sprachfeminismus in der Sackgasse
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