Corpus Iuris Civilis des Kaisers Justinian, 6. Jahrhundert
(Digesten 50, 16, 195)
Pronuntiatio sermonis in sexu masculino ad utrumque sexum plerumque porrigitur.
Eine Bezeichnung mit männlichem Geschlecht erstreckt sich in der Regel auf jedes der beiden Geschlechter.
Dieser Satz hat bis heute Gültigkeit.
Rechtstexte verwenden Maskulina generisch, also verallgemeinernd.
HINWEISE:
Sprachfeminismus in der Sackgasse
Generisches Maskulinum - verschwindet es?