Vater klagt gegen Gendern an Schule

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alwis
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Vater klagt gegen Gendern an Schule

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Ein Vater aus Berlin hat vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht, um das Gendern an der Schule seines Kindes zu stoppen. In der Ansprache der Eltern und im Unterricht werde gegendert: sprachlich mit der Sprechpause vor dem „-innen" sowie in Arbeitsmaterialien mit einem Gendersternchen.
Der Kläger sieht darin eine Verletzung der schulischen Neutralitätspflicht, außerdem kritisiert er, dass dadurch eine nicht normgerechte Sprache gelehrt und auf die Kinder ein Gender-Druck ausgeübt werde. Gespräche mit den Lehrern und der Schulleitung hätten nichts gebracht. In einer Fachkonferenz sei dann zwar die Entscheidung getroffen worden, Gendern in Arbeiten als Fehler anzustreichen. Dennoch würden die Lehrkräfte sich nicht an diese Entscheidung halten und weiter gendern.

Die Schulaufsicht lehnte den darauf folgenden Antrag auf Untersagung der Gendersprache mit der Begründung ab, dass die Regeln des Rechtschreibrates in Berlin mangels Umsetzungsakt nicht gälten. „Nach dieser Logik müsste Berlin nach der alten Rechtschreibung schreiben müssen", kommentiert der Kläger die absurde Begründung.

„Lehrer sind Vorbilder", sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, „aber sie dürfen ihre Machtposition nicht ausnutzen, um Kindern ihre eigene Ideologie durch die Hintertür aufzuzwingen."
Der VDS unterstützt daher die Klage finanziell, um die Berliner Schulen an ihre Neutralitätsmaßgabe zu erinnern.


HINWEISE:

Sprachfeminismus in der Sackgasse
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