PLI 16.4.09_Kind als Schadensfall u.a.

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alwis
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PLI 16.4.09_Kind als Schadensfall u.a.

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Pro-Life-Information am 16. April 2009

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1) Kind als Schadensfall – zu (Un-)Recht? Dr. Thomas Piskernigg sprach am Tag des ungeborenen Kindes über dieses aktuelle Thema
2) Großbritannien: Erzbischof gegen Abtreibungs-Werbung
3) Kanada/Mexiko: Bischöfliche Gelder für Abtreibung?
4) Aufregung über Aussagen des Kardinals von Montreal zur Abtreibung
5) Urteil des Schweizer Bundesgerichts: Niederlage für Sterbehilfeorganisation Dignitas
6) Christdemokraten im Europäischen Parlament wollen keine Selektion und Ausmerzung bei seltenen Erkrankungen. Pressemitteilung von Dr. Peter Liese, Mitglied des Europäischen Parlaments
7) TERMINE & SERVIC
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1) Kind als Schadensfall – zu (Un-)Recht? Dr. Thomas Piskernigg sprach am Tag des ungeborenen Kindes über dieses aktuelle Thema

Wien (16.04.2009, JfdL-tb). Am 25. März, dem Tag des ungeborenen Kindes, luden Jugend für das Leben Wien und die Juristen-Runde der Katholischen Hochschulgemeinde Wien/Ebendorferstraße zum Vortrag „Kind als Schadensfall – zu (Un-)Recht?“ ein. Dr. Thomas Piskernigg, Jurist und freier Mitarbeiter des Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), erläuterte als Gastredner die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zu diesem umstrittenen Thema. Doris Buxbaum, Vorsitzende von Jugend für das Leben, betonte zu Beginn: „Niemand kann seine Augen vor diesem brennenden Thema verschließen. Auch Nicht-Juristen sollten in Grundzügen über die Problematik ‚Kind als Schaden’ bescheid wissen.“ Dementsprechend fanden etwa 100 Personen den Weg zum Vortrag zu diesem ebenso aktuellen wie brisanten Thema.

Laut ABGB ist der Ungeborene von der Empfängnis an rechtsfähig

Einen ersten Einstieg in die Thematik bildete die Darstellung der Gesetze, die die Rechtsstellung des ungeborenen Menschen nach österreichischem Recht definieren: Gemäß § 22 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ist der Ungeborene von der Empfängnis an rechtsfähig. Ihm kommt daher insbesondere das Recht auf Leben zu, welches durch Abtreibung verletzt werden kann. Konsequenterweise hat ein Senat des OGH daher die Abtreibung im Rahmen der sogenannten „Fristenlösung“ als rechtswidrig bezeichnet.

§ 97 Strafgesetzbuch erklärt die Abtreibung dennoch in bestimmten Fällen für straflos. Dies macht sie aber nicht automatisch auch rechtmäßig, wie der Vortragende im Einklang mit der eben erwähnten Entscheidung des OGH betonte.

Verschiedene Judikaturlinien des Obersten Gerichtshofs zum „Kind-als-Schaden-Problem“

In weiterer Folge stand die Judikatur des OGH im Mittelpunkt: Bei den Fällen rund um die Thematik Kind als Schadensfall kann man grundsätzlich zwei verschiedene Typen unterscheiden: Zum einen die Fälle, in denen es zu keiner Abtreibung kommt, weil der Arzt eine vorgeburtliche Untersuchung nicht oder fehlerhaft durchgeführt hat. Zum anderen gibt es Fälle, in denen das „Fehlverhalten“ des Arztes zum Beispiel darin liegt, dass er eine Sterilisation nicht erfolgreich vorgenommen oder statt eines Verhütungsmittels ein Magenpräparat verschrieben hat und in der Folge ein Kind gezeugt wurde.

Auffällig ist, dass verschiedene Richtersenate des OGH unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben: Bisher wurde Schadenersatz für den Kindesunterhalt nur dann zugesprochen, wenn es sich um behinderte Kinder handelte, die mangels richtiger „Aufklärung“ der Eltern über die (mögliche) Behinderung der Kinder nicht abgetrieben wurden. Ein Senat bejahte dabei nur die Schadenersatzpflicht des Pränataldiagnostikers für Unterhaltsmehrkosten, die durch die Behinderung des behinderten Kindes im Vergleich mit einem gesunden entstehen. Andere Senate sprachen den Eltern hingegen den gesamten Unterhalt zu.

Der Unterhalt für gesunde Kinder, die etwa aufgrund von Verhütungs- oder Sterilisationsversagens entstanden sind, wurde bisher noch nie zugesprochen. Vielmehr wurde die Abtreibung gesunder Kinder im Rahmen der sogenannten „Fristenlösung“ als (wenngleich nicht strafbares) Unrecht bezeichnet.

Diskussion: Müssen Ärzte vor einer möglichen Behinderung des Kindes warnen?

In der darauffolgenden Diskussion wurden noch verschiedene weitere Aspekte im Zusammenhang mit der „Kind-als-Schaden-Problematik“ bzw. mit Lebensschutzbezug allgemein erörtert. Besonderes Interesse fand die Frage, wie genau Ärzte Eltern über mögliche Behinderungen ihrer ungeborenen Kinder aufklären bzw. ob sie auch ausdrücklich auf Abtreibungsmöglichkeiten hinweisen müssen. Der Vortragende konnte auch hier eine gewisse Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung herausarbeiten.

Anschließend diskutierten die Anwesenden in gemütlicher Runde bei Getränken und Snacks in informellem Rahmen weiter und konnten so auch noch mit dem Vortragenden persönlich ins Gespräch kommen.

Quelle: http://www.youthforlife.net/detail.php?id=644

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2) Großbritannien: Erzbischof gegen Abtreibungs-Werbung

London (13.04.2009, KAP). Der künftige Erzbischof von Westminster, Vincent Gerard Nichols, hat sich gegen Werbung für Abtreibung in Radio und Fernsehen ausgesprochen. Die Menschen erwarteten nicht, dass Abtreibung neben einer Packung Chips beworben werde, sagte Nichols in einem Interview. Auch äußerte er Zweifel, dass ehrlich mit dem Thema umgegangen werde. Er glaube nicht, dass eine solche Werbung die ganze Wahrheit über die Auswirkungen einer Abtreibung auf das Leben einer Frau darstelle.

Nach Medienberichten sollen in Großbritannien die Auflagen für einschlägige Werbung gelockert werden. So soll es etwa Informationen über Abtreibungen geben; auch Kondom-Werbung soll zu früheren Tageszeiten als bisher ausgestrahlt werden dürfen.

Nichols, bisher Erzbischof von Birmingham, wurde von Papst Benedikt XVI. Anfang April zum Erzbischof von Westminster ernannt. Er übernimmt das Amt im Mai.

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3) Kanada/Mexiko: Bischöfliche Gelder für Abtreibung?

Kanada/Mexiko (08.04.2009, rv/hela). Eine bischöfliche Kommission soll Finanzspritzen für fünf mexikanische Organisationen überprüfen. Ihnen wird vorgeworfen, mit Spendengeldern der kirchlichen Einrichtung „Entwicklung und Frieden“ Abtreibungen unterstützt zu haben. Das teilte die kanadische Bischofskonferenz am Dienstag mit. Die Mitglieder der Untersuchungskommission reisen vom 15. bis 18. April nach Mexiko um die Behauptungen vor Ort zu prüfen. Der Verdacht habe unter Kanadas Katholiken viele Fragen aufgeworfen, die Bischöfe müssten darauf antworten können, heißt es in einer Erklärung des Episkopats. - „Entwicklung und Frieden“ wurde 1967 von den kanadischen Bischöfen eingerichtet. Seither ist es das Hilfswerk für Entwicklung und Soforthilfe in südlichen Ländern und vertritt Kanada im weltweiten Zusammenschluss Caritas Internationalis.

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4) Aufregung über Aussagen des Kardinals von Montreal zur Abtreibung

Kanada (16.04.2009, kath.net). Jean-Claude Turcotte, der Kardinal von Montreal, hat in einem Interview mit der Zeitung Le Devoir für Aufsehen gesorgt und die Lehre der Kirche zur Abtreibung in Frage gestellt: Persönlich bin ich gegen Abtreibung. Aber ich kann verstehen, wenn in einigen Fällen jemand keine andere Möglichkeit hat.

Lesen Sie mehr unter: http://www.kath.net/detail.php?id=22659

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5) Urteil des Schweizer Bundesgerichts: Niederlage für Sterbehilfeorganisation Dignitas

Lausanne / Berlin (11.04.2009, ALfA). Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas hat vor dem Schweizer Bundesgericht eine herbe Niederlage einstecken müssen. Konkret wollte Dignitas für einen Sterbewilligen die ärztlich verschriebene Dosis eines bestimmten Schlafmittels, das in hohen Dosen zur Lähmung des Atemzentrums und zum Tod durch Ersticken führt, selbst in der Apotheke abholen, anschließend aufbewahren und dem Betroffenen verabreichen. Zudem verlangten die Sterbehelfer eine Reserve, falls der Patient das Mittel bei seinem Suizidversuch erbrechen oder verschütten sollte. Die nationale Arzneimittelbehörde Swissmedic hatte dies jedoch abgelehnt. Hiergegen hatte Dignitas Beschwerde vor Gericht eingelegt und war damit bereits im Oktober letzten Jahres beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Die Bundesrichter in Lausanne bestätigten nun in einem am 8. April veröffentlichten Urteil die Entscheidung von Swissmedic. Demnach bleibt es Dignitas verboten, das Schlafmittel zur Suizidhilfe zu beziehen, zu verwenden und aufzubewahren.

Dignitas hatte bei seiner Beschwerde auf das schweizerische Betäubungsmittelgesetz verwiesen, das dem Roten Kreuz und ähnlichen Institutionen den Besitz von größeren Mengen an Betäubungsmitteln aus humanitären Gründen, z.B. zur Versorgung Verletzter in einem Katastrophenfall, erlaubt. Nach Ansicht der Richter könne die Suizidhilfe diesen Aktivitäten jedoch nicht gleichgestellt werden. Die Suizidhilfe diene nicht im allgemeinen Interesse dem Erhalt des Lebens, sondern im Gegenteil dessen Beendigung aufgrund eines individuellen Wertentscheids im Einzelfall, heißt es in der Urteilsbegründung. Zudem finde die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Inland statt und es könne nicht gesagt werden, dass er als privatrechtlicher Verein über das nötige Fachpersonal verfügen würde, um den missbrauchsfreien Einsatz des Schlafmittels sicherstellen zu können. Bei der Freitodbegleitung liege schließlich auch keine Notsituation vor, welche eine Ausnahme-Bewilligung im Sinne des Betäubungsmittelsgesetzes erforderlich machen würde. Abschließend wiesen die Richter auf die noch laufende politische Debatte über die Aktivitäten von Dignitas hin, wozu im eidgenössischen Parlament Vorstöße anhängig seien.

Die Deutsche Hospiz Stiftung zeigte sich erfreut über das Urteil. Die höchstrichterliche Entscheidung sei ein Schlag ins Kontor von Ludwig A. Minelli, erklärte der Geschäftsführer der Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 9. April. Dabei habe das Gericht es noch sehr höflich formuliert, als es seine Befürchtung ausdrückte, dass nicht sicher gestellt werden könne, dass Dignitas über das nötige qualifizierte Fachpersonal verfüge, um den missbrauchsfreien Einsatz des Mittels zu garantieren. Klar muss sein: Bei Dignitas arbeiten Dilettanten, die Menschen in kargen Wohnungen oder gar auf Parkplätzen beim Suizid unterstützen. Es ist nur zu begrüßen, dass Dignitas immer mehr unter Druck gerät, sagte Brysch. Er bekräftigte zudem die Forderung der Deutschen Hospiz Stiftung nach einem gesetzlichen Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid, um Schweizer Verhältnisse abzuwenden und kaum kontrollierbare Grauzonen zu verhindern.

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6) Christdemokraten im Europäischen Parlament wollen keine Selektion und Ausmerzung bei seltenen Erkrankungen. Pressemitteilung von Dr. Peter Liese, Mitglied des Europäischen Parlaments

Brüssel (16.04.2009). Die christdemokratische EVP-ED Fraktion im Europäischen Parlament hat sich in einer Sitzung am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit gegen einen umstrittenen Änderungsantrag im sogenannten Trakatellis-Bericht über die Bekämpfung von seltenen Krankheiten in der Europäischen Union ausgesprochen.

Im Trakatellis-Bericht geht es zunächst um einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Rates.

Patienten mit seltenen Krankheiten sollen in ganz Europa besser behandelt werden. Das eigentliche Ziel ist unstrittig.

„Patienten, die an seltenen Krankheiten leiden, brauchen die Hilfe der Europäischen Union. Weder die Forschung noch die Therapie kann funktionieren, wenn die Mitgliedstaaten nicht zusammenarbeiten. Daher ist der Vorschlag der Kommission unterstützenswert“, so Dr. Peter Liese, Arzt und Mitglied des federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit im Europäischen Parlament.

Für enorme Kontroversen hat allerdings ein von Trakatellis gemeinsam mit Liberalen, Kommunisten und sozialdemokratischen Abgeordneten eingebrachter Antrag gesorgt.

Der Antrag, der von einer Mehrheit im Ausschuss angenommen wurde, fordert, dass genetisch bedingte, seltene Erkrankungen „ausgemerzt“ werden sollen, in dem man einerseits Eltern genetische Beratung anbietet und andererseits die Selektion von gesunden Embryonen unterstützt.

Dies heißt im Klartext, dass im Rahmen einer künstlichen Befruchtung Embryonen, die ein Gen für eine seltene Krankheit tragen, abgetötet werden müssten.

Gegen die Passage regt sich - vor allem in Deutschland - heftiger Widerstand. Behindertenverbände wie die `Lebenshilfe` und auch die `Deutsche Gesellschaft für Humangenetik` haben heftige Kritik an dem Bericht geübt.

„Es kann und darf nicht Ziel der Politik sein, das Reproduktionsverhalten der Bevölkerung zu regulieren. Genetische Beratung muss immer eine persönliche, private Entscheidung sein. Es darf im Hintergrund nicht das politische Ziel stehen, dass Eltern, die ein Risiko für ein behindertes Kind in sich tragen, keine eigenen Nachkommen haben dürfen. Gerade angesichts der schlimmen Erfahrung. die Deutschland im Dritten Reich mit der sogenannten Rassenhygiene gemacht hat, müssen wir hier besonders wachsam sein.

Unser Ziel muss es sein, Patienten, die an seltenen Krankheiten leiden, zu helfen. Dieses Ziel wird konterkariert, wenn wir den Eindruck erwecken, wir würden sie am liebsten abschaffen“, so Liese, der auch die Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament, EVP/ED leitet.

In einer intensiven Debatte in der Gesamtfraktion am Mittwoch haben sich Redner aus fast allen Nationen der Europäischen Union gegen die Annahme des Änderungsantrages ausgesprochen. Trakatellis wurde nur von einem einzigen Redner unterstützt. Mit deutlicher Mehrheit beschloss die Faktion, den Änderungsantrag auf jeden Fall abzulehnen. Gegebenenfalls stimme die Fraktion auch gegen den ganzen Bericht. „Es wird jetzt sehr darauf ankommen, wie die anderen politischen Fraktionen im Europäischen Parlament sich verhalten. Ohne den Änderungsantrag ist der Vorschlag des Ausschusses hilfreich. Mit dem Änderungsantrag würden wir ein völlig falsches Signal aussenden“, so Liese abschließend.

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7) TERMINE & SERVICE
ALLE Termine finden Sie auf unserer Homepage: http://www.jugendfuerdasleben.at/termine.php

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Save One. Heilung der seelischen Wunden nach einer Abtreibung

Christliche Konferenz (mit Übersetzung)
Wer: Österreichische Lebensbewegung
Wo: City Church Wien, Sautergasse 34, 1170 Wien
Wann: Samstag, 25. April 2009, 9 bis 14.30 Uhr
Information: Eintritt 15 Euro, Anmeldung erbeten

Anmeldung unter: http://www.lebensbewegung.at/SaveOne_konferenz09.html

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Hl. Messe zum Tag des Lebens in Graz

Wer: Jugend für das Leben Stmk
Wo: Stadtpfarrkirche Graz
Wann: Mittwoch, 3. Juni 2009, 18.15 Uhr

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Hl. Messe zum Tag des Lebens in Linz

Info: Zelebrant: P. Maximilian Neulinger, Abt vom Stift Lambach. Ab 13 Uhr Kreuzweg vom Petrinum auf den Pöstlingberg
Wer: Jugend für das Leben OÖ
Wo: Basilika am Pöstlingberg
Wann: Sonntag, 7. Juni 2009, 14.30 Uhr

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Bergwoche mit Jugend für das Leben

Info: Geistliche Begleitung: P. Bernhard Kaufmann, FSSP. Bereits ausgebucht, aber Warteliste vorhanden
Wer: Jugend für das Leben
Wo: Oberstalleralm in Osttirol
Wann: 11. bis 18. Juli 2009
Informationen und Anmeldung unter: office@youthforlife, 0664/3420804

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Pro Life Marsch 2009 – Von Innsbruck nach Bregenz

Wie weit würdest Du gehen, um ein Menschenleben zu retten?

Wer: Jugend für das Leben
Wo: Innsbruck - Bregenz
Wann: 31. Juli bis 15. August 2009
Info: Für Essen und Unterkunft ist gesorgt. Für die Übernachtungen brauchst Du Schlafsack und Isomatte. Das Gepäck wird in einem Begleitwagen mitgeführt. Kosten. 5 € pro Tag, 25 € pro Woche, 40 € für beide Wochen.
Informationen und Anmeldung unter: office@youthforlife, 0664/3420804 www.youthforlife.net/plm09.php

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Spendenkonto: http://www.youthforlife.net/Spenden.php

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