Stellungnahme zum Thema bereits im August 2008 -
von Günter Danhel, Koordination
ÖSTERREICHISCHES FAMILIENNETZWERK
guenter.danhel@familiennetzwerk.at
http://www.familiennetzwerk.at
KATHPRESS/Kirchen/Familie/Erziehung/Kindergarten/Danhel
2008-08-25 / 14:11:37 / Kathpress Kindergarten-Pflichtjahr: Katholischer Appell zur Wahlfreiheit utl: Direktor des "Instituts für Ehe und Familie" betont, dass der Staat
beim Kindergartenbesuch nicht mehr Zwang anwenden darf als beim
Schulbesuch - "Elternverantwortung in der Erziehung"
Wien, 25.8.08 (KAP) Für ein Bekenntnis zur Verantwortung der Eltern
in der Kindererziehung und mehr Verhältnismäßigkeit in der Debatte um
ein verpflichtendes Kindergartenjahr hat sich der Direktor des
kirchlichen "Instituts für Ehe und Familie" (IEF), Günter Danhel,
ausgesprochen. Man könne der Meinung sein, dass für manche Kinder ein
besonderes
Betreuungsjahr zur Sprachförderung notwendig sei, so
Danhel am Montag im Gespräch mit "Kathpress": "Es ist aber eine Frage
der Verhältnismäßigkeit, ob man deswegen alle Kinder dieser
Altersstufe zum Kindergartenbesuch verpflichten sollte".
Dem IEF-Direktor
fehlt in der Diskussion um das verpflichtende
Kindergartenjahr für die Fünfjährigen
die Stimme jener Eltern, die
ihre Kinder selbst betreuen wollen und das auch können. Dabei gehe es
auch um die Frage der Elternverantwortung in der Erziehung: "Eltern
haben Erziehungsverantwortung, das heißt Erziehungsrecht, aber auch
Erziehungspflicht", erinnerte Danhel. Das gelte auch für das Einleben
in die für Österreich prägende Kultur.
Im Sinne der Wahlfreiheit von Eltern in der Erziehung und Betreuung
ihrer Kinder sprach sich Danhel dafür aus, dass der Staat beim
Kindergartenbesuch nicht mehr Zwang anwenden dürfe als beim
Schulbesuch. Im Gegensatz zu Deutschland
gibt es in Österreich keine
"Schulpflicht", sondern eine gesetzliche "Unterrichtspflicht". Das
bedeutet, dass ein Kind, nach der entsprechenden Abmeldung bei den
Schulbehörden, auch zu Hause unterrichtet werden kann.
"Ich kann mir
nicht vorstellen, dass der Kindergartenbesuch für die Fünfjährigen
verpflichtender sein sollte als der anschließende Schulbesuch",
erklärte Danhel.
Das Prinzip der möglichst größten Wahlfreiheit solle auch bei der
geplanten steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ernst
genommen werde, forderte der IEF-Direktor. Dementsprechend müsste der
steuerliche Nachlass nicht nur bei den Kosten für einen Kindergarten-
oder Hortplatz, sondern
auch bei der Eigenbetreuung von Kindern zum
Tragen kommen.
Der IEF-Direktor erinnerte in diesem Zusammenhang an das bereits seit
einigen Jahren diskutierte
Modell eines "Kinderbetreuungsschecks",
das Familien bei der Kinderbetreuung
mehr Entscheidungsfreiheitbringen soll. (ende)